Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Herr Cremer geht auf die aus der Vorlage ersichtlichen Nachtragsposten im Investitionsbereich und Erfolgsplan ein, aufgrund derer sich der Jahresverlust im Wirtschaftsplan 2017 um 37.308 € auf nunmehr 1.219.100 € mindere.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Herr Wichelmann begrüßt das Vorantreiben der Planungen zum barrierefreien Strandzugang Am Hohen Ufer und der Winterbeleuchtung. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Frau Zimmler zeigt sich erfreut über die Reduzierung des Jahresverlusts. Die GRÜNEN-Fraktion sei jedoch zu der Überzeugung gekommen, dass, auch wenn in der Fraktion Verständnis für den Wunsch nach einem zusätzlichen barrierefreien Zugangs herrsche, die von der Unteren Naturschutzbehörde oder dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein gemachten naturschutzrelevanten Einwände höher zu bewerten seien. Man müsse akzeptieren, dass eine Zuwegung an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig sei und nicht weitere T€ 44 in die Planungen hierzu stecken. Aus diesem Grunde werde die GRÜNEN-Fraktion dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen, sondern sich ihrer Stimme enthalten.
Herr Cremer erwidert hierauf, dass es bislang kein Gutachten zum Strandzugang gäbe, aus dem die Nichtgenehmigungsfähigkeit hervor gehe. Lediglich eine mündliche Aussage der Unteren Naturschutzbehörde, dass der Zugang in der anfänglich beabsichtigten Form so möglicherweise nicht genehmigt werden könne, stehe im Raum.
Herr Reichert schließt sich der von Herrn Cremer getätigten Aussage an und ergänzt, dass eine naturverträgliche Überbauung der Düne und der Steilküste beides erheblich schütze, was man auch als Naturschutzaspekt werten müsse.
Herr Kasten führt aus, dass es sich bei den insgesamt eingestellten T€ 59 um Planungskosten handele, die erst anfallen, wenn tatsächlich geplant werden würde. Aufgrund des frühen Signals der UNB, dass die bislang erstellten Planungsentwürfe nicht genehmigungsfähig seien, werden diese nun Mittel benötigt, um für eine entscheidungsfähige Antragsstellung zu sorgen. Seiner Meinung nach bestehe durchaus die Möglichkeit, dass öffentliche Interessen von Menschen mit Behinderungen naturschutzrechtliche Bedenken überwiegen können.
Frau Zimmler gibt zu bedenken, dass hier Umweltschutz als zweitrangig gesehen werde. Es bestehe die Gefahr, dass Ausgaben für ein aussichtsloses Projekt getätigt werden, nur weil einzelne Personen meinen, sich durch Kampfansagen profilieren zu müssen.
Herr Greve erinnert, dass es in dieser Angelegenheit noch keine Entscheidung der übergeordneten Behörden gebe. Insofern müsse es doch auch im umwelt-touristischen Sinne der GRÜNEN-Fraktion sein, mit den bereitgestellten Mitteln ein naturverträgliches Ergebnis herbeizuführen zu können. Herr Weber merkt in Anbetracht der seiner Meinung nach sehr hohen Planungskosten für den barrierefreien Strandzugang an, dass im Stadtbereich Neustadts viele weitere Stellen, wie beispielsweise Fußgängerüberwege, einer barrierearmen Änderung bedürfen. Auch hier müsse die Stadt sich zukünftig verstärkt einsetzen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Dem Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zugestimmt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 25Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 3
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