Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1807/17  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-9013
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.08.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.10.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die nachstehenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Haushaltsjahr 2017 entstanden. Die Ausgaben sind unabweisbar und daher über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 bereit zu stellen.

 

HHSt.

HH-Ansatz

Mehraus-

gabe

Begründung

2111.001.9400

 

 

 

a)

0 €

75.300 €

Durch Beschluss der StVV vom 27.04.2017 (VO/1711/17)

wurden der Grundschule außerplanmäßig 53.300 € für die Ausstattung der Obergeschosse der Trakte A und B mit Sonnenschutzanlagen genehmigt. Während der Planung wurde festgestellt, dass es wirtschaftlicher wäre, die jeweiligen Erdgeschosse in einem Arbeitsgang ebenfalls mit Sonnenschutzanlagen zu versehen und zum Schutz der Anlagen die Steuerungseinrichtungen um einen Windwächter zu erweitern. Die Mehrausgaben betragen 22.000 €, so dass sich der Gesamtbetrag auf 75.300 € erhöht.

b)

0 €

74.500 €

Die Grundschule benötigt für das Schuljahr 2017/2018 dringend weitere Schulräume, u. a. für den DAZ-Unterricht und die Förderschule. Hierzu sollen Räume aus dem vorhandenen Bestand geteilt werden. Betroffen sind die Räume im Erdgeschoss A 03 und H 02 (Schulküche) und im Obergeschoss der Raum  E 10 (Aula). Die Maßnahmen wurden am 18.07.2017 in einem Gespräch mit der Schulleitung, Vertretern des Elternbeirates, dem Amt 2 und Vertretern der Selbstverwaltung abgestimmt. Eine Beratung im AfgA fand wegen der Sommerpause nicht statt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in den Herbstferien erfolgen, dies setzt die sofortige Einholung von Angeboten voraus.

 

Insgesamt (a und b) sind der Grundschule 149.800 € zur Verfügung zu stellen.

8800.000.9400

0 €

28.000 €

Bei der Brandschau im Gebäude des Kinderhortes, Schulstr. 3, wurden erhebliche Mängel festgestellt, die bis zum Ende der Herbstferien behoben sein müssen, da ansonsten die Betriebserlaubnis für den Kinderhort durch den Kreis aufgehoben wird. U. a. ist der Einbau von Brandschutztüren, einer Außentür nebst Türöffnung, Podeste im Außenbereich und das Umrüsten der Zaunanlage vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € werden genehmigt. Die Mittel sind über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 bereit zu stellen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag: Mittelumschichtung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine