Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein bestätigt die Stadtverordnetenversammlung den von der Bürgermeisterin aus der Verwaltung benannten Protokollführer für die Stadtverordnetenversammlung. Herr Hopp soll diese Aufgabe ab dem 01.10.2017 wahrnehmen.
Die Verwaltung schlägt Herrn Thomas Hopp als Protokollführer vor.
Frau Beate Weidemann bleibt weiterhin stellvertretende Protokollführerin.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt Herrn Thomas Hopp als Protokollführer. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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