Beschluss:
1. Für den Ersatzneubau des Amtes 2 soll gem. Variante 2 der Standort auf dem sog. Sandparkplatz am Klosterhof gewählt und weitergeplant werden. In das Raumprogramm ist wie dargestellt das ganze Amt 3, das Kundencenter der Stadtwerke sowie möglichst alle bürgernahen Dienstleistungen des Rathauses aufzunehmen.
Die Maßnahme ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
2. Für die ca. 28 überbauten öffentlichen Stellplätze soll als Ersatz eine Tiefgarage auf gleichem Grundstück gebaut werden. Über die Bauherrenschaft und das Finanzierungsmodell ist mit gesonderter Vorlage zu entscheiden.
3. Über die Verwendung der freiwerdenden Grundstücke in der Rosenstraße und der Kirchhofsallee ist später mit gesonderter Vorlage zu entscheiden.
Die Fraktionen werden gebeten, zeitnah über die Vorlage zu beraten, sodass in der nächsten Sitzung des Ausschusses eine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
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