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Auszug - Wohnungsbauvorhaben nach dem Kieler Modell hier: weiteres Vorgehen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1638/16 Wohnungsbauvorhaben nach dem Kieler Modell
hier: weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Herr Weber begrüßt als Gast Herrn Rainer Steffens (Architekt).

 

Frau Weise erläutert anhand einer Power Point Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) die Vorlage und den Lebenslauf. Der Bauantrag für das Vorhaben sei fertiggestellt und läge zur Prüfung vor. Um bisherige Missverständnisse aufzuklären erläutert Frau Weise, dass das „Kieler Modell“ kein eigenes Förderprogramm sein, sondern  ein Bautyp – der durch bestimmte Zuschussprogramme begünstigt sein kann.

Sie betont, dass man an der Chronologie der Beschlüsse in Verbindung mit den Daten der Beauftragungen der Planungensleistungen gut erkennen könne, dass die Verwaltung für alle Planungsaufträge von der Selbstverwaltung  legitimiert war und ist.

 

Herr Heckel moniert, dass die Formulierung der Mehrkosten auf Seite 3 der Vorlage missverständlich sei.

 

Frau Weise erläutert die Mehrkosten und erörtert den Grundriss der Gebäude.

 

Herr Steffens erläutert die Mehrkosten. Diese sind durch neun neue Positionen und die gegenwärtige Baukonjunktur zu begründen.

 

Herr Weber erkundigt sich, um wieviel teurer das Vorhaben konjunkturbedingt wird. Herr Steffens kann dies nicht abschließend beantworten, geht aber nach Angaben der ARGE für zeitgemäßes Bauen e.V. von ca. 4,5 % Steigerung aus. Dieser Anteil sei jedoch nicht fest planbar. Ein notwendiges späteres Nachrüsten der Gebäude würde entsprechend ähnlich hohe oder eventuell auch höhere Kosten ergeben.

 

Frau Weise beantwortet die schriftlich eingereichten Fragen der Fraktionen von CDU und BGN zum Bauvorhaben. Bezüglich der Interessenabfrage stellt sie den erstellten und veröffentlichten Fragebogen vor. Es haben bis zum 03.11.2016 275 Personen mit Wohnberechtigungsschein Interesse für die Wohnungen bekundet. Zusätzlich liegt eine Liste mit 63 Asylberechtigten vor, die ebenfalls über einen Wohnberechtigungsschein verfügen und Interesse bekundet haben. Insgesamt liegt der erfragte Bedarf somit über 330 Personen. Dieser Bedarf würde noch nicht einmal durch ein weiteres Angebot an sozialem Wohnungsbau am Lübschen Mühlenberg vollständig gedeckt. Eine Konkurrenzsituation der beiden Bauvorhaben würde nicht entstehen.

 

Bezüglich der Frage zur Investitionsrechnung kann Frau Weise mitteilen, dass hinsichtlich der 7.500 € Einnahmen für Stellplätze p.a. im Fragebogen ebenfalls abgefragt wurde, ob ein Bedarf an anmietbaren Stellplätzen besteht. 46 Personen haben einen solchen Bedarf angemeldet. Bei 25 geplanten Stellplätzen zu je 25 € pro Monat könnten also die angenommenen Einnahmen generiert werden.

 

Bezüglich der Frage zur Beauftragung eines Generalunternehmers mit Festpreis kann Frau Weise mitteilen, dass ein solches Vorgehen von Anfang an vorgesehen war. Das Land favorisiere zwar auf Grund des Tariftreuegesetzes eine Ausschreibung in Fachlosen, da die Ausschreibung der Leistungen eines Generalunternehmers öffentlich sei, könnten sich jedoch kleine und mittlere Unternehmen zu einer Bieter-ARGE zusammenschließen. So sei niemand von der Möglichkeit mitzubieten ausgeschlossen.

 

In Bezug auf die Frage der späteren Wohnungsverwaltung teilt Frau Weise mit, dass diese durch die Stadtwerke/BIS möglich sei. Es wäre auch möglich die Leistungen an private Dritte zu vergeben.

 

Frau Weise teilt bezüglich der Frage von Sondertilgungen mit, dass diese nach Aussagen der Investitionsbank SH jederzeit möglich seien. Dabei würde keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Frau Becker bestätigt dies.

 

Bezüglich der Bauleitung teilt Frau Weise mit, dass es geplant sei eine Oberbauleitung zu beauftragen.

 

Herr Kasten erkundigt sich, wieviel die Ausschreibung eines Generalunternehmers kosten würde. Frau Weise antwortet, dass die Kosten für die Bearbeitung der Leistungsphasen 5 - 7 nach HOAI sowie Leistungen für Statik und Haustechnik einer Kostenprognose zugrunde zu legen sind. Herr Steffens ergänzt, dass sich diese Kosten auf ca. 150.000 € belaufen.

 

Bezüglich der Frage zum sozialen Wohnungsbauvorhaben am Ostring berichtet die Bürgermeisterin, dass Gespräche mit der Firma Gollan ergeben haben, dass diese ein entsprechendes Bauvorhaben Ende 2017 beginnen wolle. Die Bürgermeisterin liest aus einem Schreiben der Firma Gollan vor (siehe Anlage 2).

 

Bezüglich der Planungskosten erläutert Frau Weise, dass 360.000 € im Haushalt nicht nur für die Planung sondern auch für Maßnahmen wie die Baufeldfreimachung angedacht seien. Die Planungskosten für beide Häuser belaufen sich auf 318.000 €. Davon seien 180.000 € noch nicht ausgegeben.

 

Herr Kasten bittet um eine detaillierte Kostenaufstellung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung.

 

Bezüglich einer Darstellung der Mehrkosten, die durch die Barrierefreiheit der Gebäude entstehen, teilt Frau Weise mit, dass diese nur schwer aus der Gesamtkostenberechnung heraus lesbar seien, da sie in vielen Einzelpositionen, wie Decken, Wände, Türen etc. enthalten seien. seien. Herr Steffens ergänzt, dass diese Mehrkosten nicht erheblich wären, da schon viele entsprechende bauliche Maßnahmen zuvor eingeplant waren.

 

Herr Brodowski stellt fest, dass die Gebäude nicht barrierefrei sondern barrierearm seien. Im Formular zur Interessenbekundung wäre insofern ein Fehler. Herr Steffens erläutert, dass im Formular steht „barrierefrei“ nach DIN 18040-2. Dies sei die für Wohnungsrollstühle ausreichende Barrierefreiheit, die in der Planung enthalten sei. Herr Brodowski erkundigt sich nach den Kosten einer möglichen Umrüstung für komplett barrierefreie Gebäude. Herr Steffens antwortet, dass eine solche Umrüstung bisher nur selten stattgefunden habe, da diese fast nie notwendig war.

 

Herr Kasten moniert, dass die CDU in der Vorlage diskreditiert würde. Auf Seite 2 der Vorlage hätte auch statt „versucht“ - „beantragt“ geschrieben werden können.

 

Herr Esser hält den ursprünglichen Vorschlag zur Energieversorgung für sehr gut. Die Stadt sollte die Möglichkeit nutzen und erneuerbare Energien stärker berücksichtigen.

 

Herr Reichert fragt, ob die Gebäude in ihrer Ausrichtung gedreht werden könnten, um somit einen geeigneteren Winkel für die Nutzung von Solaranlagen zu erreichen. Herr Steffens antwortet, dass die Ausrichtung der Anlagen nicht sehr bedeutend für die energetische Ausnutzung sei. Die aktuelle Technik würde auch bei nicht direkter Einstrahlung eine hohe Wirkung erzielen. Grundsätzlich würde sich eine Solaranlage langfristig rechnen.

 

Frau Weise erläutert, dass die Stadtwerke kein Contracting Angebot für die angefragte Solare Wärmeerzeugungsanlage mit Pufferspeicher abgegeben haben.

 

Herr Dr. Dalke summiert, dass die Investition der Gemeinde sich auf fast 4 Millionen Euro beläuft und die jährlichen Einnahmen bei 100.000 € liegen. Er erkundigt sich nach der jährlichen Belastung für die Gemeinde. Frau Becker erläutert die Konditionen und antwortet, dass die jährlichen Bewirtschaftungskosten bei rund 80.000 € pro Jahr liegen, die sich komplett aus der Miete refinanzieren.

 

Herr Kasten stellt fest, dass der Ausschuss noch keine Entscheidung treffen könne und verliest einen alternativen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer vorzubereiten und durchzuführen. Die dafür erforderlichen Kosten sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die Kosten hierfür sollen aus dem Sperrvermerk freigegeben werden.

 

8 dafür, 1 enthalten, 0 dagegen – angenommen.

 

Frau Weise stellt klar, dass gemäß Vergaberecht vor einer öffentlichen Ausschreibung die Finanzierung gesichert sein müsse, also die Durchführung des Vorhabens durch Haushaltsmittel gedeckt seien müsse.

 

Herr Kasten sagt, dass vor der Beauftragung der Preis für die Leistungen eines Generalunternehmers bekannt seien müsse. Frau Weise sagt, dass die aktuelle Kostenberechnung von einer Zimmerei geprüft wurde, sie würde für diesen Preis bauen. Allerdings könnten diese Kosten nur gehalten werden, wenn keine längere Verzögerung  bei der Ausschreibung entstehe.

 

Herr Weber trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor mit der Ergänzung, dass der Sperrvermerk aus dem 2. Nachtragshaushalt aufgehoben werden soll.

 

3 dafür, 1 enthalten, 6 dagegen – abgelehnt.

 

Herr Reichert betont, dass die Vorlage zuerst in den Fraktionen beraten werden solle.

 

Herr Weber lässt dann über den Alternativbeschlußvorschlag auf Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt unter Kenntnisnahme der neuen Gesamtkosten in Höhe von 3.920.748 (statt vorher 3.290.000 €) ihren Beschluss vom 25.02.2016, zwei öffentlich geförderte Mehrfamilienhäuser mit je 15 Wohnungen nach dem Standard und den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus zu erstellen. Anstelle des Sonderprogrammes „Erleichtertes Bauen“ soll das Förderprogramm „Soziale Wohnraumförderung SH - Wohnraumförderungsprogramm 2015-18“ in Anspruch genommen werden. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer vorzubereiten und durchzuführen. Die dafür erforderlichen Kosten sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die Kosten hierfür sollen aus dem Sperrvermerk freigegeben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

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