Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Kasten fragt, wann für den südlichen Bereich der Straße „Am Heisterbusch“ ein Bebau-ungsplan aufgestellt werde. Herr Buchwald antwortet, dass Bauleitpläne dann aufzustellen seien, wenn es für die städte-bauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sei. Für den südlichen Heisterbusch sei dies Erfordernis momentan nicht gegeben. Ein in der Planung befindliches Vorhaben (Umbau eines vorhandenen Gebäudes) werde sich voraussichtlich sowohl nach § 34 BauGB als auch hinsichtlich der Gestaltung gut einfügen. Sobald ein Bebauungsplan erforderlich werde, um die städtebauliche Ordnung weiterhin zu gewährleisten, werde die Verwaltung einen entsprechen Aufstellungsbeschluss vorbereiten.
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