Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Rieger erläutert den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), wobei er insbesondere auf die interessanten und schwierigen Themen eingeht:
- Der vorhandene Einzelhandelsbetrieb (Aldi) hat eine Geschossfläche von mehr als 1200 qm und ist daher als „großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ in einem Gewerbegebiet eigentlich nicht zulässig, mittels einer Verträglichkeitsprüfung wurde jedoch nachgewiesen, dass keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt zu erwarten sind.
- Das Fortbestehen des Müllheizkraftwerkes muss gesichert werden. (Da dies bei dem Vorgänger-B-Plan nicht der Fall war, wurde dieser durch das OVG Schleswig für ungültig erklärt). Eine Festsetzung als „Ver- und Entsorgungsanlage“ kommt nicht in Betracht, da es sich bei dem MHKW nicht um eine Abfallbeseitigungsanlage, sondern um eine Abfallverwertungsanlage handelt. Für das MHKW wird eine sogenannte „Fremdkörperfestsetzung“ innerhalb des Gewerbegebietes gewählt. Die Begrenzung von technischen Erweiterungen ist städtebaulich schwierig festzusetzen.
- Um die Lärmproblematik sicher abarbeiten zu können, wird ein Schallgutachten in Auftrag gegeben.
Für den weiteren Verfahrensablauf ist geplant, die frühzeitige TÖB-Beteiligung (die in diesem Fall wegen der Kompliziertheit des Planes besonders wichtig ist) im Frühjahr 2017 vorzunehmen.
Herr Reichert erklärt, dass die Stadt bei der Aufstellung dieses Planes 2 Ziele verfolgen sollte:
Herr Rieger antwortet, dass es schwierig ist, mit den zur Verfügung stehenden städtebaulichen Mitteln technische Erweiterungen auszuschließen (Störwirkung).
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den Vorentwurf zur Kenntnis.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Allgemeine Zustimmung
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