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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 01.03.2016  
SI/1221/16  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 01.03.2016  
SI/1221/16  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Ausbau Am Holm      
Ö 4.2  
Ausbau Sandberger Weg      
Ö 4.3  
Ausbau Wiesenstraße      
Ö 4.4  
Dittmer Wald      
Ö 4.5  
Gehweg Eutiner Straße      
Ö 4.6  
Gehweg Ostring      
Ö 4.7  
Hospitalmühlenweg      
Ö 4.8  
Am Kaiserholz      
Ö 4.9  
Obstwiese des Fördervereins attraktives Neustadt      
Ö 4.10  
Klimaschutzkonzept des Kreises Ostholstein      
Ö 4.11  
Wettbewerb "Bienenfreundliche Gemeinde" des BUND      
Ö 4.12  
Mahd der Blumenwiese am Schulwald      
Ö 5  
Information über den vorliegenden Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet "Strandniederungen südlich Neustadt"; Vortrag von Herrn Dr. Unger vom Büro GFN  
Enthält Anlagen
VO/1545/16  
Ö 6  
Einrichtung eines eingezäunten Hundeauslaufes in Innenstadtnähe; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/1547/16  
Ö 7  
Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"  
Enthält Anlagen
VO/1546/16  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1541/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

      

 

   
    26.05.2016 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

 

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

    

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

 

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    31.05.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.    

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    21.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

    

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 9.1  
Beschlusskontrolle      
Ö 9.2  
Fussgängerzone Strandallee      
Ö 9.3  
Ausgleichsmaßnahmen Neugestaltung Promenade      
Ö 9.4  
Ausbessrung der Asphaltdecken      
Ö 9.5  
Treppenanlage am Jungfernstieg      
Ö 9.6  
Pfützenbildung beim Cap-Arcona-Friedhof      
Ö 9.7  
Beleuchtung des Foyers der Gemeinschaftsschule      
Ö 9.8  
Lichtsignalanlage am Markt      
Ö 9.9  
Container auf dem ehemaligen Hochtor-Friedhof