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Auszug - Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1541/16 Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Anhand der Vorlage erläutert Frau Weise den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 89 (Eutiner Straße). Der Gewerbeverein hatte das Thema Verbesserung des Verkehrsflusses in der Eutiner Straße schon mehrfach angesprochen. Nun ergäbe sich eine reale Chance eine erste Verbesserung herbei zu führen, da sich der LIDL-Verbrauchermarkt  vergrößern will und in diesem Zusammenhang die Anzahl der Zufahrten von der Eutiner Straße aus von 3 auf eins reduziert werden soll. Die für den Bau von Abbiegespuren und Kreuzungsaufweitungen erforderliche Verbreiterung der Eutiner Straße kann, nach Aussage des Landesbetriebs für Straßenbau, nur mit einem Planfeststellungsverfahren oder einem B-Plan planerisch vorbereitet werden. Im Bauausschuss war eine zweite Ausfahrt für den Penny-Markt vorgeschlagen worden, doch habe der Bauausschuss dem Geltungsbereich, wie er in der Vorlage dargestellt ist, zugestimmt. Die Anlieger haben zugesagt die Kosten für die Erstellung des B-Planes zu übernehmen.

Frau Scherer möchte wissen, was mit den straßenbegleitenden Linden im Böschungsbereich passiert, wenn der Straßenkörper verbreitert wird.

Frau Weise antwortet, dass für beseitigte Bäume Ersatzanpflanzungen vorzunehmen sind.

Herr Kasten vertritt die Auffassung, dass es für den Verkehrsfluss günstig wäre, wenn der von den Gewerbegrundstücken abfliessende Verkehr ausschließlich nach rechts abbiegen würde. Dazu sei eine Kreiselverkehrslösung denkbar an der Einmündung des Schinderredders.

Herr Reichert ergänzt, dass im Rahmen des Ausbaus ein beidseitiger Radweg wünschenswert wäre.

Herr Pohl erinnert an eine frühere Grobplanung des Büros Benthien für diesen Bereich. Damals wurde die Eutiner Straße als eine der am stärksten befahrenen Landesstraßen  in Schleswig-Holstein bezeichnet. Für die Zukunft verspricht er sich einen Entlastungseffekt für die Eutiner Straße durch die Weiterführung der Straße Am Holm bis zum Bahnhof.

Herr Weber spricht sich dafür aus, einen Prüfauftrag über die Anordnung von Kreisverkehren an die Verwaltung zu erteilen.

Frau Weise stellt zusammenfassend fest, dass sowohl das Thema Kreisverkehr als auch ein Radweg auf der „Feldseite“ untersucht werden sollen.

Herr Esser bekräftigt, dass eine Lösung mit Kreiselverkehr ernsthaft ins Auge gefasst werden sollte.

 

 

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Beschluss:  

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.    

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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