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Auszug - Information über den vorliegenden Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet "Strandniederungen südlich Neustadt"; Vortrag von Herrn Dr. Unger vom Büro GFN  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1545/16 Information über den vorliegenden Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet "Strandniederungen südlich Neustadt"; Vortrag von Herrn Dr. Unger vom Büro GFN
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Herr Dr. Unger referiert anhand einer Präsentation über den Managementplan für das FFH-Gebiet „Strandniederung südlich Neustadt“, an dessen Ausarbeitung die Büros GFN und GGV beteiligt waren. Der Auftrag zur Erarbeitung des Planes wurde vom MELUR über die Stiftung Naturschutz als Hauptpächter an die beiden Büros vergeben. Der geschützte Landschaftsbestandteil „Salzwiesen am Holm“ ist in das FFH-Gebiet integriert.Herr Dr. Unger verweist auf das Höhenrelief im Gebiet und erklärt, dass die tief liegenden Bereiche von winterlichen Hochwässern überschwemmt werden und so zur Entstehung von Feuchtgrünland, Salzgrünland und einer Lagune geführt haben.

Er erklärt den Begriff „Natura 2000“, demzufolge Deutschland, wie alle anderen EU-Staaten auch, nach FFH-Richtlinie dazu verpflichtet ist, länderübergreifend den Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensraumtypen sicherzustellen. Das 46 ha große Gebiet sei eine Perle der Natur und weise als Lebensraumtypen u.a. eine Lagune, Steilküsten und atlantische Salzwiesen auf. An beeinträchtigenden Einflüssen auf das Gebiet werden benannt: Überdüngung, intensive Grünlandnutzung sowie Störung der Brut- und Rastvögel durch Verkehr und Baulärm. Positiv herausgehoben werden folgende Maßnahmen: Beweidung der Flächen mit Robustrindern, Einstellung der Binnenentwässerung, Anlegung eines Kleingewässers, Aufpflanzung einer Aufforstungsfläche sowie die Umleitung des Fernwanderweges.

Das Land bzw. die UNB muss Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der geschützten Lebensraumtypen (LRT) veranlassen. Die sogenannten weitergehenden oder zusätzlichen Maßnahmen können durchgeführt werden. Hierzu zählen: Anpachtung oder Ankauf weiterer privater Flächen, Aufgabe der Mahd entlang des „Trampelpfades“, Aufwertung der Wälder durch mehr Totholz, Anlage weiterer Kleingewässer und Sammlung von Müll im Spülsaum der Ostsee.

Frau Weise möchte wissen, ob es einen Grund dafür gäbe, dass die schraffiert dargestellte Wasserfläche nicht in der gedachten Verlängerung des Zaunes zwischen ancora und den Salzwiesen abschließt. Dies würde der tatsächlichen Nutzung des Strandes besser entsprechen.

Herr Dr. Unger antwortet, dass er kein Problem mit der Änderung der Linienführung habe. Die Strandnutzung durch Gäste der ancora sei mit der UNB abgestimmt. Er wird dies ändern.

Herr Pohl weist darauf hin, dass, wie in der Gemeinde Sierksdorf, ein wassergebundener Wanderweg und eine Holzbrücke über den Grenzbach durch den Tourismus-Service geplant sei.

Herr Dr. Unger antwortet, dass hierfür eine FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung erforderlich ist.

Herr Hamer erläutert, dass die Grenze des FFH-Gebietes auch die Flachwasserbereiche der Ostsee einbeziehe wo durch das Neustädter Fischeramt traditionell Korb- und Reusenfischerei betrieben werde. Er hoffe, dass dies auch künftig möglich ist. Er könne nähere Angaben darüber machen, wo Reusen gestellt und Korbfischerei betrieben werde. Herr Unger bittet um Hergabe entsprechender Unterlagen

Herr Weber ergänzt, dass das Fischeramt von 1474 in den sogenannten Amtsgewässern „alte Rechte“ zur Ausübung der Fischerei habe.

Ein Gast möchte wissen, ob es sinnvoll ist im Gebiet Müllbehälter aufzustellen.

Herr Dr. Unger antwortet, dass mit der Beseitigung von Müll die von der Ostsee angespülten Abfälle im Ufersaum gemeint sind.

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Beschluss:  

Vom Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Strandniederungen südlich Neustadt wird Kenntnis genommen.

Eine Abstimmung findet zu diesem Punkt nicht statt.

 

 

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