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Auszug - Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1546/16 Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Frau Weise erläutert die Vorlage und stellt die Frage, ob der Beschlussvorschlag vollständig vorgelesen werden soll oder ob nur die gewünschten Änderungen zu den einzelnen Punkten benannt werden sollen.

Es wird vereinbart, die Unterpunkte des Entwurfs der Stellungnahme vorzulesen und getrennt abzustimmen.

Daraufhin verliest Herr Hamer Punkt 1. der Stellungnahme.

Herr Dr. Dalke fände es verheerend, wenn die Rettiner Wiesen geflutet werden und schlägt vor, die Formulierung „eine Lagune ist nicht erwünscht“ in die Stellungnahme aufzunehmen.

Herr Dr. Pasenau hält dem entgegen, dass nie die gesamte Fläche der Rettiner Wiesen vernässt werden sollen. Das Grundwasser in den Wiesen stelle sich wie der Wasserspiegel der Ostsee ein. Deshalb sei bereits jetzt Salzwassereinfluss in den Rettiner Wiesen zu beobachten.

Herr Esser führt aus, dass die Rettiner Wiesen als gewachsener Rücken durch Anlandung von Material durch die Ostsee entstanden seien. Der Wasserstand in den Wiesen wird erst seit 70 Jahren durch das Pumpwerk reguliert.

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass erst nach Vorliegen des hydrogeologischen Gutachtens eine Aussage über die Wiederherstellbarkeit der Lagune getroffen werden könne. Eine erlebbare Natur solle erhalten bleiben, gleichzeitig müsse aber die vorhandene touristische Infrastruktur im FFH-Gebiet Bestandsschutz genießen und dürfe nicht zurück gebaut werden. Man müsse die Möglichkeit der Wiederherstellung einer Lagune anerkennen, die ja nicht in jedem Fall etwas Negatives sein müsse. nsgesamt sei der Managementplan aber zu einseitig auf naturschutzfachliche Belange ausgerichtet und enthalte zu wenige Kompromisslösungen bezüglich der touristischen Nutzung.

Herr Kasten führt aus, dass das Verschlechterungsverbot eingehalten werden solle. Der Campingplatz „An der Düne“ müsse aber erhalten bleiben und dürfe in seinem Bestand nicht gefährdet werden.

Herr Weber verliest Punkt 1 der Stellungnahme zum Managementplan und stellt den inhaltlichen Bezug zum Wortbeitrag der Bürgermeisterin her. Er rät dazu, einer Konfrontation mit dem Land und dem Kreis aus dem Wege zu gehen.

Herr Albers stimmt der Sichtweise seines Vorredners zu.

Herr Dr. Pasenau spricht sich dafür aus, im Rahmen des MP einen sanfteren Tourismus zu fördern. Es gelte einen naturinteressierten Kreis von Ausflüglern und Touristen anzusprechen. Der MP sollte nicht als Bedrohung sondern als Chance zur Sicherung des „Filetstücks“ Rettiner Wiesen aufgefasst werden. Änderungen an den Inhalten des Managementplanes seien auch zukünftig noch möglich.

Herr Pohl berichtet, dass am Anfang der Ausweisung des FFH-Gebietes von einer Lagune noch keine Rede war.

 

 

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Beschluss:

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine Wiederherstellung der sog. Lagune kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 1

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 1

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

        Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 2

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch als Rettungswege benötigt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

        Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Der Managementplan soll sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet beziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 3

 

  1. Der Plan berücksichtigt aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zu einseitig Naturschutzbelange und findet nicht den erforderlichen Kompromiss zwischen Naturschutz und wirtschaftlich/touristischen Belangen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

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