Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015  
SI/1180/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 17.09.2015  
SI/1180/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Mitteilung über die aktuellen Hochbaumaßnahmen      
Ö 4.2  
Mitteilung über aktuelle Straßen- und Wegebauarbeiten      
Ö 4.3  
380-KV-Ostküstenleitung      
Ö 4.4  
Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan Nr. 74      
Ö 5  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Skaterbahn hier: Zustimmung zum Entwurf  
Enthält Anlagen
VO/1388/15  
Ö 6  
Kindergarten Schatzinsel; 2. BA Außenanlagen  
Enthält Anlagen
VO/1394/15  
Ö 7  
Haushaltsansätze 2016 und Investitionsprogramm 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
VO/1383/15  
Ö 8  
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1389/15  
Ö 9  
38.Änderung des Flächennutzungsplanes ( nördlicher Lüb'scher Mühlenberg) hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1390/15  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1391/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

   
    15.10.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

Außerdem sind folgende Änderungen in den Plan einzuarbeiten:

1. Die von Norden kommende Wegeverbindung soll bis zur vorhandenen Stellplatz-anlage fortgesetzt werden. Dazu sind hier die Baugrenze und die Abgrenzung der Stellplätze entsprechend zu versetzen. Falls zur Ermöglichung der festgesetzten GRZ erforderlich, muss die überbaubare Grundstücksfläche an anderer Stelle ausgeweitet werden.

2. Auf den im Norden zur Wohnbebauung hin gelegenen Grünflächen ist aus Sichtschutzgründen eine mindestens 1 m hohe natürlich modellierte Aufschüttung festzusetzen, diese ist mit einer gehölzartigen Bepflanzung zu versehen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    05.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

Außerdem sind folgende Änderungen in den Plan einzuarbeiten:

a)      Die von Norden kommende Wegverbindung soll bis zur vorhandenen Stellplatzanlage fortgesetzt werden. Dazu sind hier die Baugrenzen und die Abgrenzung der Stellplätze entsprechend zu versetzen. Falls zur Ermöglichung des festgesetzten GRZ erforderlich, muss die überbaubare Grundstücksfläche an anderer Stelle ausgeweitet werden.

b)      Auf den im Norden zur Wohnbebauung hin gelegenen Grünfläche ist aus Sichtschutzgründen eine mindestens 1 m hohe natürlich modellierte Aufschüttung festzusetzen, diese ist mit einer gehölzartigen Bepflanzung zu versehen, die nicht als Knick aufwachsen darf.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 11  
33.Änderung Flächennutzungsplan (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1392/15  
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 12.1  
Ampelanlage im Bereich Ostring/Kirchhofsallee      
Ö 12.2  
Sachstand Bauleitpläne      
Ö 12.3  
Unterstützung des Kinder- und Jugendparlamentes in der geplanten Asylbewerberunterkunft      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)