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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015  
SI/1180/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 17.09.2015  
SI/1180/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Mitteilung über die aktuellen Hochbaumaßnahmen      
Ö 4.2  
Mitteilung über aktuelle Straßen- und Wegebauarbeiten      
Ö 4.3  
380-KV-Ostküstenleitung      
Ö 4.4  
Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan Nr. 74      
Ö 5  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Skaterbahn hier: Zustimmung zum Entwurf  
Enthält Anlagen
VO/1388/15  
Ö 6  
Kindergarten Schatzinsel; 2. BA Außenanlagen  
Enthält Anlagen
VO/1394/15  
Ö 7  
Haushaltsansätze 2016 und Investitionsprogramm 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
VO/1383/15  
Ö 8  
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1389/15  
Ö 9  
38.Änderung des Flächennutzungsplanes ( nördlicher Lüb'scher Mühlenberg) hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1390/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    15.10.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    05.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 10  
Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1391/15  
Ö 11  
33.Änderung Flächennutzungsplan (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1392/15  
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 12.1  
Ampelanlage im Bereich Ostring/Kirchhofsallee      
Ö 12.2  
Sachstand Bauleitpläne      
Ö 12.3  
Unterstützung des Kinder- und Jugendparlamentes in der geplanten Asylbewerberunterkunft      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)