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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2013      
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Knickpflegemaßnahme am Kiebitzberg  
Enthält Anlagen
VO/1099/14  
Ö 5  
32. Änderung des F-Planes (WoMo-Platz Rettin), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1092/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    30.01.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5Ablehnung: 4Enthaltung: 0

   
    06.02.2014 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 3              Enthaltung: 0

   
    20.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

Ö 6  
9. Änderung der Straßenreinigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/1095/14  
Ö 7  
Erstellung eines Antrages auf Fördermittel für ein integriertes Klimaschutzkonzept; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/1100/14  
Ö 8  
Anfragen und Verschiedenes