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Auszug - 32. Änderung des F-Planes (WoMo-Platz Rettin), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1092/14 32. Änderung des F-Planes (WoMo-Platz Rettin),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-14.4-32
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Anhand der Vorlage erläutert Frau Weise die Chronologie zum Thema Wohnmobil-Platz in Rettin. Von den drei möglichen Standorten favorisiert der Ortsbeirat  Rettin den Standort West aber reduziert auf 20 Plätze. Der Planungs- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 20. 11. 2013  bei 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen ebenfalls den Standort West empfohlen, aber eine größere Flächenausdehnung vorgeschlagen. Um die notwendige 32. Änderung des F-Planes genehmigt zu bekommen, ist es erforderlich, die Untere Naturschutzbehörde für eine Zustimmung zum Standort West zu gewinnen. Allerdings hält der Fachdienst Naturschutz die Flächen des Standortes West für genau so wertvoll wie das eigentliche FFH-Gebiet. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, ob das Grünlandumbruchverbot auch für die Umwandlung zu einem Wohnmobil-Platz gilt. Einen möglichen Standort Ost würde die Untere Naturschutzbehörde wohl mittragen. Die Verwaltung favorisiert als Standort für den Wohnmobilplatz die Variante nördlich der Ortslage von Rettin oder den Standort Ost.

 

Diskussion:

Herr Reichert führt aus, dass sich der Ortsbeirat Rettin eindeutig für den Weststandort ausgesprochen hat, weil ihm dieser am am geeignetsten erscheint. Im Zusammenhang mit dem Standort West solle eine Touristeninformation in die Lesehalle integriert werden. Das vorgebrachte Argument der Einschränkung der Sichtbeziehungen zu den Rettiner Wiesen kann er nicht nachvollziehen.

 

Herr Dr. Dalke findet es nicht in Ordnung, wenn vom Fachdienst Naturschutz an das FFH-Gebiet angrenzende Flächen genau so behandelt werden, wie das FFH-Gebiet selbst.

 

Herr Kasten vertritt die Auffassung, dass man nur vernünftig mit dem Fachdienst Naturschutz reden müsse, um eine Zustimmung für den Standort West zu erhalten. Aus seiner Sicht sei der Standort West genehmigungsfähig. Er bittet die Verwaltung, den Standort West positiv zu verkaufen und entsprechend auf den Fachdienst Naturschutz einzuwirken.

 

Frau Disselhoff vertritt die Auffassung, dass die Stadt die übrigen privaten Flächen in den Rettiner Wiesen ankaufen solle. Sie ist sicher, dass mittelfristig die Wiedervernässung der Rettiner Wiesen realisiert wird. Der dann hergestellte Zustand der Wiesen sei ein Alleinstellungsmerkmal und sollte nicht durch die Ansiedlung eines Wohnmobil-Platzes konterkariert  werden.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass der Strandweg als Zuwegung zum Standort West für Wohnmobile nicht ausreichend breit ist. Aus seiner Sicht wäre ebenfalls der Standort Nord zu favorisieren. Hier seien ohne Einschränkungen die gewollten Nutzungen realisierbar. Er vermutet, dass möglicherweise wirtschaftliche Interessen dazu geführt haben, den Standort West zu präferieren.

 

Frau Weise erwidert, dass alle drei vorgeschlagenen Standorte dem gleichen Eigentümer gehören.

 

Herr Weber erläutert, dass auch er stets für den Standort Nord plädiert hat. Wegen der engen Straßenführung seien die Standorte Ost und West weniger geeignet. Für diese Standorte könne er sich andere touristische Einrichtungen wie beispielsweise einen Klettergarten vorstellen. Der Standort Nord könne zwar auch als Bauerwartungsland gesehen werden, hierbei sei aber zu beachten, dass der demografische Wandel spätestens ab 2020 auch für Neustadt einen Rückgang der Bevölkerungszahl bewirken wird.

 

Auch Herr Heckel plädiert für den Standort Nord, weil dort Natur und Ruhe am besten erlebbar seien.

 

Herr Reichert vertritt die Auffassung, dass die Dünenpflegemaßnahme in Rettin verglichen werden kann mit der Ausweisung des Standortes West als Wohnmobil-Platz

 

Herr Dr. Dalke berichtet, dass der Standort Nord von den Rettinern nicht akzeptiert wird.

 

Herr Pohl erinnert daran, dass Rettin im Sommer die Zahl seiner Bewohner verzehnfacht. Er findet die Entscheidung für den Standort West nachvollziehbar wegen der Einbeziehung der Lesehalle und der Sanitäranlagen. Den Verkehr hält er nicht für ein Problem, da seiner Auffassung nach nur zwei bis drei Wohnmobile täglich den Strandweg befahren.

 

Herr Dr. Böckenhauer geht davon aus, dass der Standort Nord zukünftig als Bauland ausgewiesen werden soll. Dies sei leicht zu durchschauende Klientelpolitik, die nicht gemacht werden sollte.

 

Herr Kasten widerspricht den Vermutungen seines Vorredners und erklärt, dass der Wohnmobil-Platz möglichst dicht am Wasser entstehen sollte. Wirtschaftliche Interessen gebe es, was die Standortfrage betrifft, nicht.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 3              Enthaltung: 0