Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Seit dem 13.10.13 ist die Stadt Neustadt in Holstein Eigentümerin des Stichweges der Straße Sonnenkoppel. Die Widmung dieses Straßenteils wird voraussichtlich Ende Februar 2014 verfügt. D. h., der Stichweg ist mit in die Straßenreinigungssatzung aufzunehmen.
Durch das Fehlen einer Wendemöglichkeit ist hier eine maschinelle Straßenreinigung nicht möglich. Daher ist der Stichweg ab Wendehammer in das Straßenverzeichnis Teil A (Reinigung durch die Grundstückseigentümer) aufzunehmen. Gleichzeitig ist der Zusatz in Klammern in Teil B nötig. Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf der 9. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung wird beschlossen und ist öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Lageplan der Straße Sonnenkoppel Entwurf der 9. Änderungssatzung
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