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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verabschiedung einer Stadtverordneten      
Ö 4  
Verpflichtung eines Stadtverordneten (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1200/14  
Ö 5  
Nachbesetzung von Mitgliedern der SPD-Fraktion in Ausschüssen (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1201/14  
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 7  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 8  
Niederschrift der Sitzung vom 03.07.2014      
Ö 9  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 03.07.2014      
Ö 10  
33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0878/13  
Ö 11  
Umstufung des Geh- und Radweges Gorch-Fock-Weg (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
Enthält Anlagen
VO/1167/14  
Ö 12  
10. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1165/14  
Ö 13  
Bezeichnung von Straßen im Baugebiet "Lübscher Mühlenberg" (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1202/14  
Ö 14  
Städtebauförderung hier: Änderung des Untersuchungsgebietes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1190/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

   
    04.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan 3 (304 KB)      
   
    25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 15  
Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1175/14  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (vertraulich)