Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In ihrer Sitzung am 30.06.2011 hat die Stadtvertretung gem. § 141 (3) Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme beschlossen (sog. Einleitungsbeschluss).
Das Untersuchungsgebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, die Altstadt und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB (s. Lageplan1). Nach dem Einleitungsbeschluss fanden dann weitere Abstimmungen zum genauen Verlauf des Untersuchungsgebietes mit dem Innenministerium, Frau Kling, statt. Hieraus resultierte die Er- weiterung des Gebietes im Westen im Bereich Bahngleise für Überlegungen einer zweiten Straßenanbindung und im Süden im Bereich Glückskleegebäude (s. Lageplan 2).
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt gemacht worden.
Sowohl im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen als auch im Rahmen des Zukunftskonzeptes wurde von den beauftragten Büros (A + S; GEWOS) ermittelt, dass das Untersuchungsgebiet erweitert werden sollte (s. Lageplan 3). Entsprechende Gespräche hierzu wurden mit Frau Kling vom Innenministerium geführt.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Einbeziehung des Geländes der Schützengilde („Sport- und Begegnungspark“) - Einbeziehung des Bereiches westlich der Altstadt einschließlich Schulstraße („Bildungs- und Betreuungszentrum“) - Einbeziehung des Bereiches unmittelbar vor dem Kremper Tor / Grabenstraße bis Anfang Ziegelhof.
Aus formalen Gründen ist nun ein erneuter Änderungsbeschluss, der ebenfalls ortsüblich bekanntzumachen ist, herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.
2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan 1 Lageplan 2 Lageplan 3
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