Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0878/13  

 
 
Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
04.09.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.09.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die 31

Sachverhalt:

Die 31. Änderung des F-Planes umfasste ursprünglich sowohl die geplante Wohnbebauung am Ostring (B-Plan Nr. 83) als auch die geplante Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg. Inzwischen wurde der Geltungsbereich der 31. Änderung des F-Planes auf die Wohnbebauung reduziert, um das Verfahren für die geplante Wohnbebauung nicht mit der Einzelhandelsproblematik zu belasten. Daher ist nun die Aufstellung einer separaten F-Plan-Änderung für die geplante Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg erforderlich.

Im Rahmen der F-Plan-Aufstellung ist der Nachweis erforderlich, dass die geplante Erweiterung des Einzelhandelsstandortes den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt nicht gefährdet. Um dies zu prüfen, wurde eine standortbezogene Auswirkungsanalyse erstellt (s. Anlage zur Beschlussvorlage für den B-Plan Nr. 85). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung bestimmter Vorgaben (Größe der Verkaufsfläche, Sortimentsbegrenzungen) keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt zu befürchten sind. Die Vorgaben werden im B-Plan Nr. 85 festgesetzt und in der 33. Änderung des F-Planes – soweit erforderlich und auf dieser Planungsebene möglich – dargestellt.

1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Geltungsbereich

Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gelt_Ber_F_33 (1815 KB)