Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Gehwege Sonnenkoppelweg und Zur Landwiese sind keine verkehrswichtigen Wege. Daher kann hier auf den Winterdienst verzichtet werden. § 1 Abs. 4 wird entsprechend angepasst.
Das markierte Teilstück des Gorch-Fock-Weges (Verbindung zum Ostseeweg) kann (ebenso wie die Verbindung vom Ostseeweg zum Gorch-Fock-Weg) wegen der schmalen Breite und der fehlenden Wendemöglichkeit nicht maschinell gereinigt werden. Die Reinigung wird auf die Anlieger übertragen und ist somit in das Straßenverzeichnis Teil A aufzunehmen.
Der südliche Stichweg Zum Leuchtturm wurde nach Herstellung des Wendehammers im Jahre 2012 in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen. Dieser Wendehammer wurde aber massiv beparkt, so dass nach Beschwerden der Anlieger ein Sperrpfahl gesetzt wurde. Problematisch ist dieses in den Wintermonaten. Wird der Sperrpfahl entfernt, wird dort sofort wieder geparkt. Wird er nicht entfernt, friert er fest und es kann kein Winterdienst durchgeführt werden. Daher wird die Reinigung dieses Stichweges wieder auf die Anlieger übertragen und ist ebenfalls in das Straßenverzeichnis Teil A aufzunehmen. Beschlussvorschlag:Der anliegende Entwurf der 10. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung wird beschlossen und ist öffentlich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 10. Änderungssatzung Lageplan Sonnenkoppelweg Lageplan Zur Landwiese Lageplan Gorch-Fock-Weg Lageplan Zum Leuchtturm
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