Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Umstufung des Geh- und Radweges Gorch-Fock-Weg  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1167/14 Umstufung des Geh- und Radweges Gorch-Fock-Weg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. BatscheiderAktenzeichen:3-650-02
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Bürgervorsteher Sela bezieht sich auf die Hauptsatzung und stellt folgenden Antrag:

Bürgervorsteher Sela bezieht sich auf die Hauptsatzung und stellt folgenden Antrag:

Der Tagesordnungspunkt 11 wird zunächst zur Vorberatung an den zuständigen Fachausschuss, nämlich den Umwelt- und Verkehrsauschuss, verwiesen.

 

Bericht:

Die Bürgermeisterin berichtet anhand der Vorlage und macht deutlich, dass die Beschlussfassung bzgl. dieser Thematik in der Vergangenheit immer nur durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt sei. Wenn jedoch eine vorherige Befassung des zuständigen Fachausschusses gewünscht sei, werde dies auch zukünftig so gehandhabt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zunächst zur Vorberatung an den zuständigen Fachausschuss, nämlich den Umwelt- und Verkehrsausschuss, verwiesen.

 


Antrag des Bürgervorstehers:

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag mit einer Mehrheit angenommen ist und somit an den Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Vorberatung verwiesen wird.

 

Diskussion:

Herr Greve äußert sein Unverständnis über das Vorgehen und betont, dass die Selbstverwaltung auch für ein zügiges Vorgehen verantwortlich sei. Solche Beschlüsse sollten wie gehabt auch zukünftig nur in der Stadtverordnetenversammlung beraten und getroffen werden.

 

Frau Zimmler erklärt, dass sich nicht gegen einzuhaltende Vorschriften hinweggesetzt werden solle, nur weil es in der Vergangenheit so vollzogen wurde.

 

Protokollnotiz:

Der Verwaltung sind keine Vorschriften über die zwingende Vorberatung in Ausschüssen bekannt.