Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verabschiedung einer Stadtverordneten      
Ö 4  
Verpflichtung eines Stadtverordneten (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1200/14  
Ö 5  
Nachbesetzung von Mitgliedern der SPD-Fraktion in Ausschüssen (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1201/14  
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 7  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 8  
Niederschrift der Sitzung vom 03.07.2014      
Ö 9  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 03.07.2014      
Ö 10  
33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0878/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    04.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

   
    25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 11  
Umstufung des Geh- und Radweges Gorch-Fock-Weg (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
Enthält Anlagen
VO/1167/14  
Ö 12  
10. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1165/14  
Ö 13  
Bezeichnung von Straßen im Baugebiet "Lübscher Mühlenberg" (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1202/14  
Ö 14  
Städtebauförderung hier: Änderung des Untersuchungsgebietes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1190/14  
Ö 15  
Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1175/14  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (vertraulich)