Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand bezüglich der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Aktionsplan. Ein Fachbüro ist unterstützend heranzuziehen.