Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0884/13  

 
 
Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie - 2. Stufe -
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:2-Ca/Sa
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
22.01.2013 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses (offen)   

Mit einer Richtlinie vom 25

Sachverhalt:

Mit einer Richtlinie vom 25.6.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm, der durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr ausgelöst wird, zu verhindern, zu mindern und vorzubeugen.

 

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a bis 47 f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weitere Rechtsvorschriften.

 

Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt mehrere Ziele:

Sie fordert erstens die Herstellung von so genannten strategischen Lärmkarten für die Geräuschquellen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr. Sie fordert zweitens die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Verringerung der Lärmbelastung. Drittens fordert sie die Übermittlung von lärmrelevanten Daten an die Europäische Kommission.

Die Öffentlichkeit soll über die Lärmkartierungen informiert und an der Erstellung von Aktionsplänen beteiligt werden.

 

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt in 2 Stufen. Die 1. Stufe wurde bereits im Jahre 2008 abgearbeitet. Die Stadt Neustadt in Holstein war seinerzeit insoweit betroffen, als für die von der Bundesautobahn A 1 ausgehende Geräuschentwicklung strategische Lärmkarten zu entwickeln waren, in die Teile des westlichen und nördlichen Stadtgebietes einbezogen worden sind. Da die relevanten Grenzwerte lediglich im Bereich der Tierpension „Kremper Ort“ (Außenbereich) überschritten wurden, konnte ein Lärmaktionsplan in vereinfachter Form für „Gemeinden ohne relevante Lärmbelastung“ erstellt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.9.2008).

 

Während im Rahmen der 1. Stufe Hauptverkehrsstraßen mit einem Fahrzeugaufkommen von über 6 Mio. jährlich betroffen waren sind in der 2. Stufe nunmehr Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen jährlich zu überprüfen. Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein geht es daher um die gesamte Ortsdurchfahrt der L 309 sowie eine Teilstrecke der B 501.

 

Die Aufstellung der strategischen Lärmkarten (erneut vom Land Schleswig-Holstein finanziert) ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das umfangreiche Kartenmaterial liegt seit einiger Zeit vor und ist durch das federführende Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bereits unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/ veröffentlicht worden.

 

Aus den Ergebnissen der Lärmkarten ist nunmehr bis zum 18.7.2013 ein Lärmaktionsplan mit folgenden Inhalten zu entwickeln:

 

-          Bewertung der Lärmsituation

-          Darstellung der vorhandenen und der geplanten Lärmminderungsmaßnahmen

-          Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit kontinuierlich zu beteiligen (§ 47 d Abs. 3 BImSchG). Auch andere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange sind in das Aufstellungsverfahren einzubeziehen, das schließlich mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung endet.

 

Nach den einschlägigen Vorschriften sind die in dB (A)-Werten in den Lärmkarten dargestellten Ergebnisse wie folgt zu bewerten:

 

-          Sehr hohe Belastungüber 70 dB (A) tags

über 60 dB (A) nachts

 

-          Hohe Belastung65 – 70 dB (A) tags

55 – 60 dB (A) nachts

 

-          Belastung/Belästigungum 65 dB (A) tags

um 55 dB (A) nachts

 

 

Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein werden die relevanten Grenzwerte auf einer Fläche von 2,8 Km², insbesondere angrenzend an die Ortsdurchfahrt der L 309, überschritten.

Betroffen sind

 

tagsüber 930 Personen

nachts 500 Personen.

 

Berücksichtigt man lediglich die Bereiche mit hoher bzw. sehr hoher Belastung, so sind tagsüber 340 Personen und nachts 290 Personen betroffen.

 

In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 22.1.2013 sollen zunächst lediglich die Lärmkarten mit den belasteten Bereichen vorgestellt werden.

 

Bevor ein erster Entwurf eines Lärmaktionsplanes erarbeitet wird, soll zunächst ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Lübeck als Straßenbaulastträger der L 309 geführt werden.

 

In der Anlage sind beispielhaft einige Maßnahmen skizziert, die in einem Aktionsplan aufgenommen werden könnten.

 

Der Aktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu formulieren.

Nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich durchgesetzt und inwieweit eine Finanzierung sichergestellt werden kann.

Nach d. A. muss bezüglich der Finanzierung der zuständige Straßenbaulastträger in die Verantwortung genommen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird es für sinnvoll und letztlich auch notwendig gehalten, ein Fachbüro bei der nunmehr anstehenden Auswertung der Lärmkarten und der Erstellung eines Lärmaktionsplanes unterstützend zu beteiligen.

Das Büro „Lärmkontor GmbH“ aus Hamburg (hat die strategischen Lärmkarten im vergangenen Jahr erarbeitet) bietet entsprechende Leistungen zu einem Pauschalpreis von 3.000 € (zzgl. MWSt.) an.

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand bezüglich der Umsetzung der 2

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand bezüglich der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Aktionsplan. Ein Fachbüro ist unterstützend heranzuziehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 3.600

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: 6100.6550

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

-1-

Anlage/n:

-1-

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20130114111919616 (120 KB)