Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Anhand der vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkarten wird erläutert, dass im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt der L 309 Wohngebäude von Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr betroffen sind. Die Stadt ist in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Maßnahmen, die sich aus dem Lärmaktionsplan ergeben müssten aber vom Straßenbaulastträger übernommen werden. Dies ist insofern problematisch, da einerseits bei den Bürgern möglicherweise Erwartungen bezüglich von Lärmminderungsmaßnahmen geweckt werden, andererseits aber die Umsetzung und Finanzierung vom Landesbetrieb für Straßenbau erfolgen müsste.
Herr Kasten vertritt die Auffassung, dass auch die Kosten für die Lärmaktionsplanung vom Landesbetrieb für Straßenbau übernommen werden sollten.
Herr Dr. Steiner ist der Meinung, dass betroffene Anwohner die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen einklagen könnten.
Frau Dr. Batscheider betont, dass die Stadt verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Andererseits sei auch klar, dass es keine Konnexität bezüglich der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen gibt. Das Problem der Finanzierung von Maßnahmen richtet sich an den Straßenbaulastträger. Beschluss: Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand bezüglich der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Aktionsplan. Ein Fachbüro ist unterstützend heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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