Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2983/23-6  

 
 
Betreff: Verpflichtung eines neuen Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Herr Bürgervorsteher HoltfesterAktenzeichen:126-11.01.01-1/2023
  Bezüglich:
VO/2983/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
24.09.2026 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat als Gemeindewahlleiter r den verstorbenen Stadtverordneten Bernd Höppner als nächsten zu berücksichtigenden und damit nachrückenden Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union

Herrn Jan Labetzsch

 

festgestellt. Der nachrückende Bewerber hat das Mandat angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen über die Feststellung des neuen Stadtverordneten ist am 31.08.2026 erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist der neue Stadtverordnete vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in seinetigkeiten einzuführen.

 

Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen. 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

  bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (242 KB)      
Stammbaum:
VO/2983/23   Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-1   Verpflichtung von Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-2   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-3   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-4   Verpflichtung einer Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-5   Verpflichtung der neuen Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-6   Verpflichtung eines neuen Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich