Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2983/23-2  

 
 
Betreff: Verpflichtung einer Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Herr Bürgervorsteher HoltfesterAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-Hp
  Bezüglich:
VO/2983/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Herr Sebastian Schmidt hat sein Amt als Stadtverordneter zum 01.02.2024 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat, nachdem der nächste Listenbewerber das Mandat nicht annahm, als übernächste Listenbewerberin der Christlich Demokratischen Union Frau Stefanie Jahnel festgestellt. Frau Jahnel hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung einer neuen Stadtverordneten ist am 29.01.2024 erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist die neue Stadtverordnete Frau Jahnel vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre tigkeiten einzuführen.

 

Die Einführung der Stadtverordneten in ihre tigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt wird.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:
- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)
- Entschädigung (§ 24 GO)
- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)
- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)
- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)
- Kontrollrecht (§ 30 GO)
- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:
- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)
- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)
- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)
- Treuepflicht (§ 23 GO)
- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen.  


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (242 KB)      
Stammbaum:
VO/2983/23   Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-1   Verpflichtung von Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-2   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-3   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich