Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Frau Katrin Körting hat ihr Amt als Stadtverordnete zum 24.04.2024 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächste Listenbewerberin von Bündnis 90/Die Grünen Frau Britta Hay festgestellt. Frau Hay hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung einer neuen Stadtverordneten ist am 10.04.2024 erfolgt.
Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist die neue Stadtverordnete Frau Hay vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeiten einzuführen.
Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt wird.
Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:
Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:
Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern
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