Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Frau Claudia Zimmler, Herr Dr. Michael Böckenhauer und Herr Willy Heckel haben ihre Ämter als Stadtverordnete zum 31.12.2025 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächste zu berücksichtigende Listenbewerbende der Partei Bündnis 90 / Die Grünen - Frau Katja Scherenberg, - Herrn Horst Neubauer und - Herrn Frederik Halbrock-Schwabl festgestellt. Die drei nachrückenden Bewerbenden haben ihre Wahl angenommen. Die Veröffentlichungen der amtlichen Bekanntmachungen über die Feststellung der neuen Stadtverordneten sind am 18.12.2025, 05.01.2026 und 08.01.2026 erfolgt.
Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sind die neuen Stadtverordneten vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeiten einzuführen.
Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.
Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:
Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:
Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern
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