Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2355/19  

 
 
Betreff: Neu- und Nachbesetzungen in Ausschüssen und Ortsbeiräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:120-006-00, 006-14 u. -15
  Bezüglich:
VO/2203/19
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

zu 1.  Die CDU-Fraktion hat im Zuge des Rücktritts des Ersten Stadtrats Herrn Kasten mit Schreiben vom 12.12.2019 die Nachbesetzung von Ausschussplätzen sowie neue Pool-Stellvertretungen für die Ausschussmitglieder mitgeteilt.

 

zu 2. Die BGN-Fraktion beantragt gemäß Mitteilung vom 24.01.2020 eine Umbesetzung der Mitgliedschaft und der Pool-Stellvertretung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nach § 46 (10) Satz 3 GO.

 

zu 3. Die Fraktion B‘90/GRÜNE hat im Zuge des Rücktritts der Stadtverordneten Frau Petra Scherer mit Schreiben vom 11.02.2020 und 14.02.2020 die Nachbesetzung von Ausschussplätzen sowie neue Pool-Stellvertretungen für die Ausschussmitglieder mitgeteilt. Daneben scheiden nach § 46 Abs. 3 Satz 6 GO wählbare Bürgerinnen und Bürger als Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden. Herr Dr. Pasenau wäre insofern als nunmehr nachgerückter Stadtverordneter und ehemaliges bürgerliches Mitglied erneut in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu wählen.

 

zu 4. Hinsichtlich des mit Erklärung vom 12.12.2019 von Herrn Kasten beabsichtigten Verbleibs als bürgerliches Mitglied im Ortsbeirat Pelzerhaken, der auch von der CDU-Fraktion angeführt wird, wird darauf hingewiesen, dass Gemeindevertreter, die ihr Mandat niederlegen, aus allen Ausschüssen ausscheiden in die sie gewählt wurden. Soweit die Hauptsatzung die Mitgliedschaft von bürgerlichen Mitgliedern vorsieht, können die ihr Mandat niederlegenden Gemeindevertreter nicht erklären, dass sie künftig als wählbare Bürger in einem oder mehreren Ausschüssen verbleiben wollen. Das folgt daraus, dass die Gemeindevertretung mit der Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse auch darüber befindet, ob und in welchem Umfang wählbare Bürger in dem Ausschuss vertreten sein sollen; die Ausschussregelung gilt entsprechend auch für die Ortsbeiräte. Diese Willenserklärung der Gemeindevertretung kann insofern nicht durch eine Entscheidung des Mandatsniederlegenden verändert werden. Allerdings ist es der Gemeindevertretung möglich, eine in eben diese Richtung gehende Ersatzwahl vorzunehmen1). Dieses und die bereits als bürgerliches Mitglied bestehende Zugehörigkeit des Stadtverordneten Herrn Andreas Hansen zum Rettiner Ortsbeirat berücksichtigend (siehe auch Sachverhalt zu Ziff. 3 [§ 46 Abs. 3 Satz 6 GO]) ist ein entsprechender Passus zu den Ortsbeiräten im Beschlussvorschlag aufgegriffen. In beiden Ortsbeiräten sind damit weiterhin mindestens vier wählbare Bürger/innen und maximal drei Stadtverordnete vertreten2).

 

Entsprechend den Mitteilungen der vorgenannten Fraktionen werden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen bei den Ausschuss- und Ortsbeiratsbesetzungen zur Wahl vorgeschlagen. Auf die Beschlusslage zur gegenwärtigen Besetzung der Ausschüsse vom 16.05.2019, TOP 7, wird nachrichtlich hingewiesen.

 

_________________________

1) vgl. Dehn in Kommentar Dehn/Wolf zur Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, Kommunal- und Schulverlag, § 46 Abs. 10, Rn. 8
 

2) § 8 (8) Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein in der Fassung vom 19.05.2016, zuletzt geändert durch Art.1 der 1. Änderungssatzung vom 11.07.2018

 

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Beschlussvorschlag:

Die von den Fraktionen der CDU, BGN und B‘90/GRÜNE benannten nachrückenden Ausschussmitglieder, die geänderten Pool-Stellvertretungen der Ausschüsse und die durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Mitglieder der Ortsbeiräte werden nach § 46 GO i.V.m. §§ 8 (5) und (8) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wie folgt neu gewählt:

 

1. CDU-Fraktion:

Ausschuss Position bisher neu

Hauptausschuss 1. stellv. Mitglied Friedr.-Karl Kasten Boy Hoff

 2. stellv. Mitglied Boy Hoff Rolf Hansen

 3. stellv. Mitglied Rolf Hansen Volker Albers

 4. stellv. Mitglied Volker Albers Harald Rukat

 5. stellv. Mitglied Harald Rukat Patrick Strube

 

AfgA 6. stellv. Mitglied Sebastian Schmidt Heinrich-A. Holtfester

 

PUBA 6. stellv. Mitglied Sebastian Schmidt Heinrich-A. Holtfester

 

Stadtwerkeaus- 3. Ausschussmitglied Friedr.-Karl Kasten Dirk Vowe

schuss 5. stellv. Mitglied N.N. Heinrich-A. Holtfester

 

Tourismusaus- 3. Ausschussmitglied Friedr.-Karl Kasten Werner Schmidt

schuss 1. stellv. Mitglied Werner Schmidt Thomas Hüttmann

 2. stellv. Mitglied Thomas Hüttmann Tobias Kruschke

 3. stellv. Mitglied Tobias Kruschke Sascha Herz

 4. stellv. Mitglied Sascha Herz Jan Labetzsch

 5. stellv. Mitglied Sebastian Schmidt Sebastian Schmidt

 6. stellv. Mitglied N.N. Heinrich-A. Holtfester

 

Wahlprfgs.-Aussch. stellv. Mitglied Friedr.-Karl Kasten              N.N.

 

 

2. BGN-Fraktion:

Ausschuss Position bisher neu

PUBA Ausschussmitglied Ronny Richter Rüdiger Richter

 1. stellv. Mitglied  Rüdiger Richter Dirk Brodowski

 2. stellv. Mitglied Dirk Brodowski Götz Lehsten

 3. stellv. Mitglied Götz Lehsten Otto Stoehr

 4. stellv. Mitglied Otto Stoehr Clemens Reichert

 5. stellv. Mitglied Clemens Reichert Karl-Heinz Schumacher

 

3. Fraktion B‘90/GRÜNE:

Ausschuss Position bisher neu

Hauptausschuss 3. stellv. Mitglied Petra Scherer Katrin Körting

 

AfgA 2. Ausschussmitglied Petra Scherer Dr. Michael Böckenhauer

 

PUBA 2. Ausschussmitglied Dr. H. Pasenau (bürgerl.) Dr. Horst Pasenau

 3. stellv. Mitglied Petra Scherer Dr. Johann-Wolfgang Wittke

 

Tourismusaus- 5. stellv. Mitglied Petra Scherer Dr. Johann-Wolfgang Wittke

schuss

 

Wahlprfgs.-Aussch. Ausschussmitglied Petra Scherer Dr. Michael Böckenhauer

 

4. Ortsbeiräte:

Herr Friedrich-Karl Kasten wird als zur Stadtverordnetenversammlung wählbarer Bürger in den Ortsbeirat Pelzerhaken und Herr Andreas Hansen als Stadtverordneter in den Ortsbeirat Rettin gewählt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Zuschussgewährung digit. Sitzungsdienst durch geänderte PUBA-Mitgliedschaft wird in gleicher Höhe durch Erstattung wg. Beendigung einer Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst ausgeglichen

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2203/19   Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2355/19   Neu- und Nachbesetzungen in Ausschüssen und Ortsbeiräten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-1   Nachbesetzungen in Ausschüssen   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-2   Änderung der Mitgliedschaft im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss; Antrag der FDP-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-3   Änderung des Vertreterpools im Stadtwerkeausschuss; Antrag der SPD-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-5   Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-6   Änderung des Vertreterpools im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie im Tourismusausschuss; Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-7   Änderung des Vertreterpools im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss; Antrag der CDU-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2203/19-8   Nachbesetzungen in Ausschüssen; Antrag der FDP-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich