Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Bebauungsplan Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wie folgt geändert werden:
Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Rathauses – insbesondere für das Amt II und III – geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.