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Auszug - Schottergärten-Nein Danke!; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2889/22 Schottergärten-Nein Danke!; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2661/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

 

Herr Dr. Böckenhauer trägt zu dem Antrag vor.

Zu der Thematik der Schottergärten wurde damals von der Verwaltung auf den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein verwiesen, dass diese nicht zulässig seien. Es wurde ein Merkblatt erstellt und verteilt, seitdem sei nun 1 Jahr vergangen und man sollte die Angelegenheit - auch nach Aussage des Klimaschutzmanagers - weiter verfolgen.

Die Versiegelung von Gärten soll zurückgefahren werden.

In diesem Zusammenhang wurde auch immer die Personalfrage thematisiert.

So entstand die vorliegende Antragsformulierung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass die Thematik vorankommt, deshalb soll heute über den Antrag abgestimmt bzw. über den Vorschlag der Verwaltung diskutiert werden.

 

Herr Dr. Böckenhauer verließt den Antrag.

 

Ab 20:05 Uhr nimmt Herr Spieckermann an der Sitzung teil.

 

Herr Rieger erläutert den Verwaltungsvorschlag.

Es stellt sich die Frage, was effizient und sinnvoll ist und welches der kostengünstigste Lösungsvorschlag wäre. Ein Bußgeldbeschluss wäre z.B. rechtlich nicht zulässig.

Er stellt ein Beispiel einer Gemeinde Ubstadt-Weiher vor. Hier gibt es einen Flyer, der eine Verknüpfung zu einer Gärtnerei-Kiste hat, die zu einem Sonderpreis von den Bürger:innen erworben werden kann. Die Differenz trägt die Gemeinde. Hiermit wurden gute Erfolge erzielt.

Wichtig sei es, ein Verständnis für die Sache zu erlangen, was z.B. durch Strafen nicht erreicht wird. Eine Aufklärung sei hier ganz wichtig.

Der Personalaufwand und die Verhältnismäßigkeit waren zu prüfen und so wurde der Verwaltungsvorschlag erarbeitet.

 

Nach erfolgter Diskussion sind sich alle Fraktionen einig, dass man mit Strafen und Restriktionen nichts erreicht. Die Menschen müssen überzeugt werden.

 

Herrn Krusche ist es ganz wichtig, dass Kosten und Personalaufwand geprüft werden. Er würde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.

 

Herr von Hörsten und Herr Albers sprechen sich ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag aus.

 

Herr Richter stimmt in wesentlichen Punkten dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und weist nochmals auf den kostenlosen Flyer des NABUs hin. Sein Vorschlag wäre an die Firmen heranzutreten, die die Schottergärten herstellen.

 

Herr Heckel lässt über den Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

Abstimmungsergebnis:  Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 2

 

Herr Dr. Böckenhauer bittet die Verwaltung in der Sitzung am 23.03.2023 über den Sachstand zu berichten

 

Herr Kruschke schlägt vor, den Sachstand Schottergärten mit auf die Liste „Umsetzung von Beschlüssen“ aufzunehmen.

 

Herr Rieger verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlussverfolgung im Amtsinformationssystem, hier würde er einmal im Monat die entsprechenden Sachstände aktualisieren.

 

Herr Spieckermann bietet an, dass er im März 2023 über den Sachstand unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Verwaltung“ informieren werde.

 

Nach weiterer Diskussion über die Notwendigkeit der Sachstandsverfolgung und andererseits den Eingriff in die Verwaltungsprozesse wird der Verwaltungsbeschluss in Abstimmung um Ziff. 8 entsprechend ergänzt und anschließend wird über den Beschluss der Verwaltung und über die Ergänzung separat abgestimmt:

 


Beschluss:

Biodiversität und Grundwasserneubildung

1. Der Bürgermeister wird beauftragt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes die Thematik der Bodenversiegelung und des Wasserhaushaltes im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein zu untersuchen und geeignete Verbesserungsansätze zu erarbeiten.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche städtischen Rasenflächen extensiv gepflegt werden können, um diese als Naturwiese dauerhaft zu unterhalten.

Schottergärten

3. Der Bürgermeister wird beauftragt das Aufklärungsblatt über Schottergärten im Rahmen der bauaufsichtlichen Korrespondenz an Bauherrenschaften zu übersenden.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah einen Presseartikel zur Aufklärung über das Thema Schottergärten zu veröffentlichen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Schottergärten ermöglicht werden können.

6. Der Bürgermeister wird beauftragt in allen zukünftigen Bauleitplänen geeignete Festsetzungen zum Schutz des Artenreichtums, des Mikroklimas und zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen zu treffen.

Personelle Ausstattung der Bauaufsicht

7. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie groß der Personalaufwand der Bau-aufsicht für bauaufsichtliches Einschreiten (Baukontrollen) ist.

 

8. Der Bürgermeister wird beauftragt, über der Verfolgung der Beschlussfassung am 23.03.2023 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

Zu den Ziffern 1-7:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Abstimmungsergebnis:

Zu der Ziffer 8:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0