Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der anliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt in seiner Begründung mehrere übergeordnete Themen auf, die sich im Kontext des Antrages um das Thema Schottergärten drehen. Eine Betrachtung dieser Themen über diesen Einzelaspekt hinaus erscheint daher als zweckmäßig, wenn die Verwaltung diese konkret bearbeiten soll. Unter den Aspekten Biodiversität und Grundwasserneubildung lassen sich neben den Schottergärten weitere und ggf. geeignetere Handlungsfelder ergründen. So ist anzunehmen, dass Oberflächenversiegelungen durch nicht zulässige Schottergärten im Stadtgebiet nur einen sehr geringen Flächenanteil haben. Größere, stark versiegelte Flächen sind regelmäßig Parkplätze, Straßen und Wege, die sich zudem auch häufig im städtischen Eigentum befinden. Auch rechtliche Regularien, wie der Zwang zur Einleitung in die Regenwasserkanalisation, können maßgeblich für eine geminderte Grundwasserneubildung sein. Eine Untersuchung dieser Thematik im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Klimaschutzkonzeptes erscheint daher als zweckmäßig. In Bezug auf eine Verbesserung der Biodiversität ist auch der Verwaltungsaufwand mit dem zu erwartenden Ergebnis im Kontext der Schottergärten genauer zu betrachten. Um gegen Schottergärten vorzugehen und somit die Artenvielfalt zu erhöhen müsste grundsätzlich Verwaltungsaufwand in Form zusätzlicher Ingenieurstunden betrieben werden. Dem wäre als beispielhafter Gegenvorschlag entgegenzuhalten, dass durch eine Minderung der Pflege intensiver Grünflächen, sowohl die Biodiversität erhöht würde, als auch der Verwaltungsaufwand reduziert. Eine typische Rasenfläche bietet ebenfalls nur eine geringe Artenvielfalt. Im Neustädter Stadtgebiet werden aus subjektiv ästhetischen Gründen Rasenflächen intensiv gepflegt. Würde diese Pflege umgestellt werden, könnten Arbeitsstunden des Bauhofes reduziert bzw. anders genutzt werden. Im Gegenzug würde durch eine sog. Naturwiese die Artenvielfalt erhöht werden. Weitere ähnliche Lösungsansätze sind ebenfalls denkbar. In Bezug auf das Thema Schottergärten ist festzustellen, dass diese nicht zulässig sind. Der Übergang von einem Schottergarten zu bspw. einem japanischen Steingarten ist allerdings fließend. So gibt es auch Steingärten, die zwar karg wirken, aber gleichzeitig besondere Nischen für Arten aufweisen können. Für den Wasserhaushalt sind solche Flächen immer noch besser als komplett versiegelte Flächen, wie bspw. Grundstückszufahrten, Garagen und Stellplätze. An dieser Stelle ist es wichtig die Bürgerinnen und Bürger durch inhaltliche Argumentation mitzunehmen und nicht durch Reglementierungen für die Anliegen der Natur zu verlieren. Das bereits vorliegende Aufklärungsblatt bietet hier einen sehr guten Ansatz. Andere Kommunen und Akteure aus dem Bereich der Umweltbildung bieten zudem erfolgreich Beratungsleistungen an, um Schottergärten naturnah umzugestalten. Hier wären Ansätze mit lokalen Akteuren, wie dem BUND-Umwelthaus denkbar. In Bezug auf die personelle Ausstattung des Bauamtes im Bereich der Bauaufsicht ist neben der Thematik der Schottergärten auch grundsätzlich der Aufgabenumfang im Bereich der Baukontrollen zu betrachten. Hier erfährt die Verwaltung immer wieder, dass Bürgerinnen und Bürger die Landesbauordnung, Vorgaben der Bauleitplanung oder örtliche Bauvorschriften nicht einhalten. Dies geschieht sowohl unbeabsichtigt, als auch vorsätzlich. Wenn die Bauaufsicht aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten hier nicht systemgerecht einschreitet, stößt dies bei Bürgerinnen und Bürger und der Selbstverwaltung auf Unverständnis oder Missbilligung. Ein Handlungsbedarf besteht in diesem Kontext über das Thema der Schottergärten hinaus. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung kann vom zuständigen Ausschuss Punkt für Punkt abgestimmt werden. Es soll somit eine differenzierte Beschlussfassung ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag:Biodiversität und Grundwasserneubildung 1. Der Bürgermeister wird beauftragt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes die Thematik der Bodenversiegelung und des Wasserhaushaltes im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein zu untersuchen und geeignete Verbesserungsansätze zu erarbeiten. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche städtischen Rasenflächen extensiv gepflegt werden können, um diese als Naturwiese dauerhaft zu unterhalten. Schottergärten 3. Der Bürgermeister wird beauftragt das Aufklärungsblatt über Schottergärten im Rahmen der bauaufsichtlichen Korrespondenz an Bauherrenschaften zu übersenden. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah einen Presseartikel zur Aufklärung über das Thema Schottergärten zu veröffentlichen. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Schottergärten ermöglicht werden können. 6. Der Bürgermeister wird beauftragt in allen zukünftigen Bauleitplänen geeignete Festsetzungen zum Schutz des Artenreichtums, des Mikroklimas und zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen zu treffen. Personelle Ausstattung der Bauaufsicht 7. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie groß der Personalaufwand der Bauaufsicht für bauaufsichtliches Einschreiten (Baukontrollen) ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Schottergärten-Nein Danke!; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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