Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Rieger erläutert die Vorlage. Heute solle formal der Aufstellungsbeschluss für die für den geplanten Neubau des Rathausanbaus erforderlichen Bebauungsplanänderungen gefasst werden. In der nächsten Woche werden dann über den Entwurf- und Auslegungsbeschluss beraten werden, da es Ziel sei, zeitnah den Förderungsantrag stellen zu können.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wie folgt geändert werden: Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Rathauses – insbesondere für das Amt II und III – geschaffen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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