1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
25.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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22.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Heckel betritt nach der Beschlussfassung wieder den Raum