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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Zustimmung zum Entwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1852/17 Bebauungsplan Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Zustimmung zum Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Nagel referiert anhand einer Präsentation über den fortgeschriebenen Masterplan und zum weiter entwickelten Freiflächenkonzept für den B-Plan Nr. 90. Er weist darauf hin, dass im Gebiet ein Höhenunterschied zwischen 7 und 8 m vorliegt. Insgesamt können im Baugebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ 660 WE entstehen, wovon 440 WE als Mehrfamilienhausbebauung geplant sind. Es sind auch 22 sogenannte Gartenhofhäuser vorgesehen. Geförderter Wohnungsbau soll auf 30 % der Wohnbauflächen ermöglicht werden. 10 % der Wohneinheiten sollen als Kleinstwohnungen realisiert werden. Barrierefreier Wohnraum soll bei 20 % der Wohneinheiten der angestrebte Standard sein. Nicht störendes Gewerbe soll im Baugebiet zulässig sein und eine Nutzungsmischung wird angestrebt. Evtl. soll ein Hospiz in das Baugebiet integriert werden. Weiterhin wird eine 2,8 ha große Fläche für den Neubau eines Gymnasiums als Alternative dargestellt. Herr Nagel hat den von Herrn Heckel vorgeschlagenen Kreisverkehr in seiner Planung mit dargestellt.  

 

Diskussion:

Herr Reichert berichtet, dass man bei einer Zusammenkunft bei Firma Gollan über einen möglichen alternativen Standort des Gymnasiums am Ostring beraten habe. Private Ausgleichsflächen solle es im B-Plangebiet nicht geben. Die vorgestellte Straßenführung wird von ihm begrüßt.

Herr Pohl tritt dafür ein, dass die Bauflächen für den sozialen Wohnungsbau unbedingt bestehen bleiben müssen. Weiterhin vertritt er die Auffassung, dass der Kreisverkehr erst Sinn mache wenn der Neubau des Gymnasiums im Baugebiet realisiert werde.

Herr Heckel erklärt, dass es wichtig sei den Kreisverkehr zu realisieren, da die Einmündung der Oldenburger Straße in den Ostring ein Unfallschwerpunkt ist. In diesem Zusammenhang habe er die Untere Verkehrsbehörde und den Landesbetrieb für Straßenbau kontaktiert. Der Kreuzungsbereich Kirchhofsallee/Ostring sei unter Verkehrssicherheitsaspekten ungünstig gestaltet.

Herr Dr. Pasenau kritisiert die unkorrekte Beratungsfolge der Vorlage.

Herr Albers verliest den folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

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Beschluss:  

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) in der vorliegenden Form und Fassung mit den im Bau-  und Planungsausschuss vorgetragenen Anregungen zu und bittet die Verwaltung, mit diesem Vorentwurf

  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
  • die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und
  • die Beteiligung der Landesplanungsbehörde gem. § 16 LaPlaG

durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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