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Auszug - Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1893/18 Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Buchwald referiert anhand des Bebauungsplanentwurfs über Umwelt- und Verkehrsaspekte dieser Planung. Wie in anderen Bereichen des Stadtgebietes dient eine Bebauung in zweiter Baureihe der Nachverdichtung und führt zur Schonung von Flächen im Außenbereich. Während im Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ die Lärmeinwirkungen durch einen 25 m-Abstand der Gebäude zur Straße reduziert werden, ist im Bereich Kasbern Rehm nur passiver Lärmschutz durch entsprechend massive Bauteile möglich. Deshalb werden die Vorschläge des Lärmgutachters als Festsetzungen in den B-Plan übernommen. Strittig sind die Zufahrten zu den Grundstücken. Herr Buchwald favorisiert eine Erschließung der zweiten Baureihe vom Kasbern Rehm aus. Die Erschließung vom Ostring würde zu 5 Zufahrten auf gerader Strecke und zu 3 Zufahrten im Kurvenbereich führen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die ungünstige Verkehrssituation in der Eutiner Straße, wo eine Vielzahl von Grundstückszufahrten zu Verkehrsproblemen führt.

Herr Reichert führt aus, dass er Zufahrten vom Ostring auch nicht gut findet.

Herr Buchwald ergänzt, dass man Zufahrten vom Ostring trotz der Bedenken  nicht ausschließen wolle, um möglichen Anwohnerprotesten vorzubeugen. Natürlich sei es auch möglich die Grundstücke durch einen „Pfeifenstiel“ vom Kasbern Rehm aus zu erschließen. Auch müssten Grundstücke nicht zwangsläufig geteilt werden. Auf die Frage nach den Gründen für die zusätzliche Bebauung antwortet Herr Buchwald, dass eine gewünschte Nachverdichtung des Innenbereiches erreicht werde und eine zusätzliche Bebauung am Ostring Schallschutz für den Bestand darstelle.

Herr Morgenroth weist darauf hin, dass es bei Realisierung des Gymnasiums im B-Plangebiet Nr. 90 zu mehr Radverkehr im Bereich des Ostrings kommen werde. Insofern seien Grundstückszufahrten vom Ostring ungünstig und gefährlich.

Herr Slawski entgegnet, dass die Verkehrssituation wegen des relativ breiten Fuß- und Radweges als nicht so kritisch zu betrachten ist, auch wenn Zufahrten vom Ostring erfolgen. Außerdem sind im weiteren Verlauf des Ostringes bereits Zufahrten vorhanden, die zu keinen Verkehrsproblemen führen.

Herr Kahl fragt nach, ob eine Erschließung mittels „Pfeifenstiel“ überhaupt möglich ist.

Diese Frage wird von Herrn Buchwald bejaht, wobei im Einzelfall zu entscheiden ist, ob auf der Süd- oder Nordseite erschlossen werden kann. Auch eine Bebauung mit Doppelhaushälften sei möglich.

Herr Kahl berichtet, dass bestehende Zufahrten vom Ostring eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Fahren erfordern.

Anschließend verliest Herr Albers folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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