(geänderter Beschluss des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten vom 14.06.2017)
1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Variante 3 „Eschenweg“ zu verfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Variante 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.
3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.
4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Nachtrag des Wirtschaftsplans 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.