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Vorlage - VO/1812/17  

 
 
Betreff: Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1262/15-1
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Zur Kenntnis
13.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten zurückgestellt   
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
Hauptausschuss Anhörung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Bezüge zu VO 1812/17:

Die vorliegende Vorlage VO1812/17 bezieht sich auf die Vorlage VO1262/15-1 (Beschluss des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten vom 14.06.2017) und die Vorlage 1790/17 (Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten vom 18.07.2017). Die Vorlagen, Beschlüsse und Protokollauszüge der jeweiligen Sitzungen sind als Anlage beigefügt. Wichtig: Die Genehmigung der Protokollauszüge durch die Fachausschüsse ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht erfolgt!

 

 

Rückblick Sachstand am 01.06.2017 (Sachverhalt der Vorlagen VO1262/15-1 und VO1790/17):

 

Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten beschloss am 08.09.2015 die Verwaltung um Prüfung von Genehmigungsfähigkeit, voraussichtlichen Kosten und möglichen Förderungsmöglichkeiten für einen behindertengerechten Holzsteg zwischen dem westlichen Ende der Pelzerhakener Promenade und der Steintreppe am Eschenweg zu bitten, nachdem der Antrag der BGN im Ausschuss für Umwelt und Verkehr abgelehnt wurde.

Es gab am 27.06.2016 einen Vor-Ort-Termin mit der UNB und dem Bauamt mit folgendem Ergebnis:

Die UNB wird diesen Eingriff in die Natur nicht befürworten, sofern nicht umweltverträglichere

Alternativen für einen barrierefreien Strandzugang am Hohen Ufer geprüft wurden. Für

das Haushaltsjahr 2017 wurden daher Planungskosten in den Wirtschaftsplan des Tourismus-

Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin eingestellt, um die geforderte Prüfung der UNB von einem

Ingenieurbüro erarbeiten zu lassen.

 

Im Januar 2017 wurde das Ingenieurbüro Benthien mit der Vermessung des Geländes beauftragt. Basierend auf dieser Vermessung wurden drei Varianten erstellt, die den Verlauf eines

möglichen barrierefreien Zugangs skizzieren:

 

Variante 1: Aufzug (auf dem Plateau am Ende der westlichen Promenade)

Variante 2: Dünensteg „Bei den Eichen“ (vom Plateau bis zum Uferweg Höhe Am Hohen Ufer

Nr. 25)

Variante 3: Dünensteg „Eschenweg“ (vom Plateau bis zum Uferweg Höhe Eschenweg)

 

Diese drei Varianten wurden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein

am 25.04.2017 vorgestellt. Die UNB wird nun intern die Varianten prüfen. Hierzu sind ein Biotopengutachten sowie Erläuterungen zur Tragwerksplanung und Eingriffen in das Biotop vorzulegen. Des Weiteren sei bei diesem Projekt das Landesamt für Küsten- und Naturschutz (LKN)

parallel zu beteiligen. Die federführende Prüfung durch eine Genehmigungsbehörde mit einer

Beteiligung der anderen Genehmigungsbehörde sei in diesem Fall nicht möglich. Eine Besichtigung vor Ort mit dem LKN ist in KW 24 terminiert.

Zwischenzeitlich wurde eine weitere Variante vorgeschlagen, die nun von der Verwaltung geprüft wird.

Aus touristischer Sicht ist die Schaffung eines barrierefreien Zugangs am westlichen Ende zur

Promenade sinnvoll, da aus dem westlichen Einzugsbereich Pelzerhakens die Promenade erst

über die Strandallee bzw. den Eichenhain barrierefrei erreichbar ist. Objektiv festzustellen ist,

dass generationenübergreifend die Wahrnehmung für Inklusion in den letzten Jahren stärker

wurde. Die Ostseebäder Neustadt-Pelzerhaken-Rettin profilieren sich als Urlaubsort insbesondere für Familien und Best Ager sowie als Gesundheitsstandort. Der Tourismus-Service empfiehlt von der Variante 1 „Aufzug“ Abstand zu nehmen aufgrund der zu erwartenden, wartungsund kostenintensiven Folgen. Die Erfahrungen auf Helgoland zeigen, dass die Umweltbedingungen an der Küste für den Betrieb eines Aufzugs sehr ungünstig sind.

 

Wenn beide Genehmigungsbehörden die Varianten 2 oder 3 als genehmigungsfähig einstufen,

ist das Ingenieurbüro mit den folgenden Leistungsphasen zu beauftragen. Zur Grundlagenermittlung, Vorentwurf Bauwerke, Tragwerksplanung sowie der Erstellung eines Biotopengutachtens und eines Baugrundgutachtens fallen rund 18 TEUR an. Hiervon können 9 TEUR über den

Wirtschaftsplan 2017 bedient werden. Weitere 9 TEUR sind über einen Nachtragswirtschaftsplan zu genehmigen.

 

 

Ergänzung Sachstand am 22.08.2017 zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, voraussichtlichen Kosten und möglichen Förderungsmöglichkeiten:

 

Der jeweilige Sachstand zum Projekt „Prüfung eines barrierefreien Strandzugangs Am Hohen Ufer“ wurde in den oben genannten Ausschüssen (TourKA 14.06.2017 und UVA 19.07.2017) vorgestellt. Die Vorlagen und Protokollauszüge der beiden Sitzungen sind dieser Vorlage angehängt.

 

Bei den drei Varianten eines möglichen, barrierefreien Strandzugangs handelt es sich um Skizzen, die nur den groben Verlauf im Gelände in Hinblick auf die möglichen Ausmaße einer baulichen Anlage darstellen.

 

Der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein (UNB) und dem Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) wurden diese drei Varianten vorgestellt. Die Rückmeldung beider Behörden lautet, dass auf den ersten Blick die Schaffung eines barrierefreien Strandzugangs am westlichen Ende der Promenade Pelzerhaken nicht auszuschließen sei. Jedoch seien für die weitere Prüfung eine Biotoptypenkartierung und eine Baugrunduntersuchung sowie eine Stellungnahme des Ingenieurbüros über mögliche Auswirkungen der Baumaßnahme auf das Gelände einzureichen.

 

Zur weiteren Prüfung wurde eine Biotoptypenkartierung in Auftrag gegeben, welche seit dem 17.08.2017 vorliegt (s. Anlage). Die Ausschreibungsergebnisse für die Baugrunduntersuchung liegen vor und der Auftrag wird Mitte September durch das Fachunternehmen durchgeführt.

 

Die Prüfung der Förderfähigkeit kann erst erfolgen, wenn die Machbarkeit, die Genehmigungsfähigkeit und die voraussichtlichen Kosten der Gesamtinvestition bestimmt sind.

 

Im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service wurden Kosten in Höhe von T€ 15 für die Machbarkeitsprüfung eines barrierefreien Strandzugangs Am Hohen Ufer eingestellt.

Diese Kostenstelle wurde im ersten Halbjahr 2017 bereits mit T€ 6 belastet, so dass hier noch T€ 9 zur Verfügung stehen. Zur Grundlagenermittlung, Vorentwurf Bauwerke, Tragwerksplanung sowie der Erstellung eines Biotopengutachtens und eines Baugrundgutachtens fallen weitere 18 TEUR an. Hiervon können 9 TEUR über den Wirtschaftsplan 2017 bedient werden. Weitere 9 TEUR sind über den Nachtragswirtschaftsplan 2017 zu genehmigen.

 

Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten hat beschlossen, die Honorarleistungen  in Höhe von T€ 18 (s. Beschlussvorschlag) zu genehmigen. Des Weiteren hat der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten den ursprünglichen Beschlussvorschlag der VO1262/15-1 dahingehend geändert beschlossen, dass auch die Planungskosten bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI (Ausschreibung Baumaßnahme) in Höhe von vorraussichtlich T€ 35 in den Nachtrag des Wirtschaftsplans 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service einzustellen sind.

Neben den bereits eingestellten Planungskosten (T€ 15) soll der Nachtragswirtschaftsplan nun um insgesamt T€ 44 (T€ 9 zur Abdeckung Fehlbetrag zur Erreichung LP 2/3 plus T€ 35 zur Erreichung der LP 7) erhöht werden. Somit würden im Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt Planungskosten in Höhe von T€ 59 für dieses Projekt genehmigt. Der Nachtragswirtschaftsplan 2017 wird am 13.09.2017 vom Fachausschuss vorberaten und der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 zum Beschluss vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten wird über den erweiterten Sachstand sowie die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung in Kenntnis gesetzt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, ein Meinungsbild über die Projektidee einzuholen und über die weitergehende Prüfung einer Variante eines barrierefreien Strandzugangs abzustimmen.

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, über den weiteren Verlauf der Vorlage aufgrund unterschiedlicher Beschlüsse der Fachgremien zu entscheiden und der Verwaltung den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

(geänderter Beschluss des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten vom 14.06.2017)

 

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Variante 3 „Eschenweg zu verfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Variante 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.

3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.

4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Nachtrag des Wirtschaftsplans 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: T€ 9 über Wirtschaftsplan 2017 Eigenbetrieb Tourismus-Service

 

nein: x

Deckungsvorschlag: T€ 44 über Nachtragswirtschaftsplan 2017 Eigenbetrieb Tourismus-Service

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Lebenslauf und Protokollauszug VO1262/15-1

Lebenslauf und Protokollauszug VO1790/17

Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 1 (Aufzug)

Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 2 (Dünensteg „Bei den Eichen“)

Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 3 (Dünensteg „Eschenweg“)

Plan Biotoptypenkartierung Strand und Steilufer „Am Hohen Ufer“ Pelzerhaken

 

Hinweis: In der pdf-Ansicht können die Pläne vergrößert werden. 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Lebenslauf VO1262/15-1 (177 KB)      
Anlage 6 2 öffentlich Beschlussauszug VO1262/15-1 TourKA (191 KB)      
Anlage 7 3 öffentlich Lebenslauf 1790/17 (106 KB)      
Anlage 8 4 öffentlich Beschlussauszug 1790/17 UVA (126 KB)      
Anlage 1 5 öffentlich Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 1 (Aufzug) (702 KB)      
Anlage 2 6 öffentlich Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 2 (Dünensteg "Bei den Eichen") (747 KB)      
Anlage 3 7 öffentlich Gestaltungsplan barrierefreier Strandzugang Variante 3 (Dünensteg "Eschenweg") (1591 KB)      
Anlage 4 8 öffentlich Plan Biotoptypenkartierung Strand und Steilufer "Am Hohen Ufer" Pelzerhaken (1462 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Biotoptypenlageplan mit Luftbild "Am Hohen Ufer" Pelzerhaken (1804 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Erläuterungen Biotoptypenkartieung Am Hohen Ufer (258 KB)      
Stammbaum:
VO/1262/15   Barrierefreier Steg zwischen westlichem Ende der Pelzerhakener Promenade und der Treppe am Eschenweg; Antrag der BGN-Fraktion   3 Bauamt   Fraktionsantrag
VO/1262/15-1   Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/1812/17   Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/1812/17-1   Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich