Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 01.11.2017  
SI/1372/17  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 01.11.2017  
SI/1372/17  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
10. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
VO/1881/17  
Ö 7  
Neujahrsempfang am 01.01.2018  
VO/1882/17  
Ö 8     Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 8.1  
gebührenfreies Parken in der Adventszeit      
Ö 9  
Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2018  
VO/1836/17  
Ö 10  
Investitionsprogramm 2018 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1872/17  
Ö 11  
Haushaltssatzung nebst -plan 2018 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1873/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst Haushaltsplan und allen seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.537.900 €

 

in der Ausgabe auf

33.537.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.871.700 €

 

in der Ausgabe auf

8.871.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.798.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 


§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    22.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst Haushaltsplan und allen seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.537.900 €

 

in der Ausgabe auf

33.537.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.871.700 €

 

in der Ausgabe auf

8.871.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.798.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste und bis zur Stadtverordnetenversammlung ergebende Änderungen sind einzuarbeiten und in der Vorlage zu erläutern.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)      
N 14.2     (nichtöffentlich)      
N 14.3     (nichtöffentlich)      
N 14.4     (nichtöffentlich)      
N 14.5     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 15.1     (nichtöffentlich)      
N 15.2     (nichtöffentlich)      
N 15.3     (nichtöffentlich)      
N 15.4     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich zu TOP 5 Tabelle zum Berichtsswesen (33 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich zu TOP 11 Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2018 (355 KB)