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Vorlage - VO/1873/17  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung nebst -plan 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.11.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Der Haushalt 2018 ist ausgeglichen. Die Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden. Dem Haushaltsplan wurde der Stellenplan beigefügt (Vorlage: VO/1836/17).

Zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch nicht alle Mittelanmeldungen in den Fachausschüssen beraten. Sich ergebende Änderungen werden als Tischvorlage nachgereicht.  


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst Haushaltsplan und allen seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.537.900 €

 

in der Ausgabe auf

33.537.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.871.700 €

 

in der Ausgabe auf

8.871.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.798.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 


§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH2018_Entwurf_Gesamt (2447 KB)      
Stammbaum:
VO/1873/17   Haushaltssatzung nebst -plan 2018   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1873/17-1   Haushaltssatzung nebst -plan 2018   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich