Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Haushalt 2018 ist ausgeglichen. Die Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden. Dem Haushaltsplan wurde der Stellenplan beigefügt (Vorlage: VO/1836/17). Zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch nicht alle Mittelanmeldungen in den Fachausschüssen beraten. Sich ergebende Änderungen werden als Tischvorlage nachgereicht. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst Haushaltsplan und allen seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen: § 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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