Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Haushaltssatzung nebst -plan 2018  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1873/17 Haushaltssatzung nebst -plan 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello legt eine Veränderungsliste zu den Ansätzen vor, die sich seit den Beratungen in den Fachausschüssen ergeben haben und teilt mit, dass die Änderungen noch in die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung eingearbeitet werden.

 

Herr Holtfester lässt zunächst den Verwaltungshaushalt seitenweise nach den Unterabschnitten durchgehen.

 

Herr Kasten merkt an, dass der Unterabschnitt ‘1101 Überwachung des ruhenden Verkehrs‘ nur knapp kostendeckend ausgewiesen sei. Herr Raloff führt aus, dass er mit Mehreinnahmen bei den Buß- und Verwarngeldern rechne.

 

Herr Kasten hinterfragt zu den Unterabschnitten der Schulen die Untergruppen ‘2700 Abschreibungen‘ und ‘2750 Verzinsung des Anlagekapitals‘. Frau Becker Barbarello erklärt diese als nunmehr vorgeschriebene Vorgabe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kasten erläutert Herr Fenner zur Haushaltsstelle ‘2700.1621 Schulkostenbeiträge der Förderschule am Rosengarten‘ die rückwirkende Erstattungspraxis. Diese führe zu Mehreinnahmen, deren Höhe aber noch nicht bekannt sei.

 

Herr Kahl begrüßt die Berücksichtigung von Mitteln unter der Haushaltsstelle ‘3210.5300 Mieten‘ für weitere Archivräume für das zeiTTor-Museum. Er ruft in Erinnerung, dass es sich aber hierbei nur um eine Interimslösung zur Lagerung handeln könne und die Verwaltung weiterhin einen Lösungsvorschlag für die Archivierung der derzeit im Horchturm Pelzerhaken ausgelagerten Gegenstände finden solle.

 

Herr Kasten merkt an, dass in den Bereichen der Kindergärten noch die verwaltungsseitig zugesagte vergleichende Aufstellung der Kostenbeiträge für die betreuten Kinder ausstehe. Herr Raloff und Frau Becker erläutern das Zustandekommen des mit 232.300 € niedrigeren Ansatzes gegenüber der ursprünglichen Planung bei der Haushaltsstelle ‘4644.7002 Zuschuss für den evangelischen Kindergarten‘.

 

Frau Becker Barbarello weist zum Unterabschnitt ‘9000 Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen‘ auf Nachfrage von Herrn Kasten darauf hin, dass diese erfreuliche Entwicklung im Wesentlichen auf die positive fortgeschriebene Einwohnerentwicklung und die erhöhte Ausgleichsmasse zurückzuführen sei.

 

Sowohl zum Vermögenshaushalt als auch zum Investitionsprogramm ergehen keine Nachfragen oder Anmerkungen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst Haushaltsplan und allen seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.537.900 €

 

in der Ausgabe auf

33.537.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.871.700 €

 

in der Ausgabe auf

8.871.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.798.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste und bis zur Stadtverordnetenversammlung ergebende Änderungen sind einzuarbeiten und in der Vorlage zu erläutern.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1