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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschriften der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015 |
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SI/1202/15 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015 |
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SI/1202/15 |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Umgestaltung Bauhofgelände in Zusammenhang mit dem Stadtwerkeneubau |
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VO/1314/15 |
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Ö 6 |
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Darstellung der planerischen Situation im 150 m Küstenschutzstreifen |
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Ö 7 |
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1310/15 |
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Ö 8 |
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Erhalt der Bäderbahn (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1312/15 |
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Ö 9 |
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vereinfachte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74
"ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen",
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1311/15 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1313/15 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. |
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07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0
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14.07.2015 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0
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24.09.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist. Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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