Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschriften der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015  
SI/1202/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015  
SI/1202/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
Umgestaltung Bauhofgelände in Zusammenhang mit dem Stadtwerkeneubau  
Enthält Anlagen
VO/1314/15  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Darstellung der planerischen Situation im 150 m Küstenschutzstreifen      
Ö 7  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1310/15  
Ö 8  
Erhalt der Bäderbahn (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1312/15  
Ö 9  
vereinfachte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1311/15  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1313/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    14.07.2015 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    24.09.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist.

 

Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist.

 

 

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Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)