Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1312/15  

 
 
Betreff: Erhalt der Bäderbahn
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
07.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
14.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist, dass alle Zugarten (Personenfernverkehr, Personennahverkehr und Güterverkehr) auf der großenteils neuen zweigleisigen elektrifizierten Trasse fahren, welche die Ostseebäder an der Lübecker Bucht westlich der

Sachverhalt:

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist, dass alle Zugarten (Personenfernverkehr, Personennahverkehr und Güterverkehr) auf der großenteils neuen zweigleisigen elektrifizierten Trasse fahren, welche die Ostseebäder an der Lübecker Bucht westlich der A1 umfährt. Der Kreis Ostholstein, die Bädergemeinden an der Lübecker Bucht und die Stadt Neustadt i.H.   befürworten einen Erhalt des Nahverkehrs (SPNV) auf der Bestandstrasse. Um die Realisierbarkeit dieser sog. „2+1-Lösung“ zu prüfen, haben der Kreis Ostholstein und die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) bei der Fa. Hanseatic Transport Consultancy (HTC) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin werden 1. die Zukunftschancen bewertet, 2. ein bahnbetriebliches Grobkonzept erstellt und 3. eisenbahnrechtliche Aspekte zur Stilllegung und Entwidmung der Bestandstrasse beleuchtet. Die im Beschluss zu treffende Entscheidung wird überwiegend von drei Faktoren abhängen:

1. Bedeutung der Verbindung von Neustadt i.H. nach / von Norden,

2. Kosten für die Stadt Neustadt i.H.

3. Gefahr einer evtl. späteren Stilllegung des Stadtbahnhofes.

Die vom Büro HTC ausgearbeitete Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn wird durch die Stadt Neustadt i

Beschlussvorschlag:

Die vom Büro HTC ausgearbeitete Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn wird durch die Stadt Neustadt i.H.

a) unterstützt, da der Erhalt der Bäderbahn und die Verbindung nach / von Norden für die Stadt von großer Bedeutung sind.

b) nicht unterstützt, da für den Bau des neuen Haltepunktes erhebliche Kosten auf die Stadt zukommen würden, ein Erhalt der Bäderbahn auch ohne neuen Haltepunkt möglich ist und die Gefahr einer evtl. späteren Stilllegung des Stadtbahnhofes nicht auszuschließen ist.

 

Ein entsprechendes Votum soll an den Kreis Ostholstein gegeben werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Bei einer Umsetzung der Variante 1 kommen in einigen Jahren erhebliche Kosten im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Haltepunktes auf die Stadt zu; deren Höhe kann noch nicht abgeschätzt werden.

 

2-seitiger Vermerk über die Vorstellung HTC am 23

Anlage/n:

2-seitiger Vermerk über die Vorstellung HTC am 23.03.2015 in Eutin

Darstellung der Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn

(Das Ergebnis des ROV und die vier Varianten zum Erhalt der Bäderbahn werden in der Sitzung vorgestellt und analysiert.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vermerk_2015_03_23_a (510 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Erhalt_Variante_1_c (592 KB)