Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1313/15 Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Weber weist darauf hin, dass dieses Thema (Wohnmobilstellplatz Rettin) bereits viel-fach in den politischen Gremien diskutiert wurde

Herr Weber weist darauf hin, dass dieses Thema (Wohnmobilstellplatz Rettin) bereits vielfach in den politischen Gremien diskutiert wurde.

 

Herr Heckel fragt, weshalb das Büro „Stadtplanung Kompakt“ so häufig mit städtebaulichen Planungen beauftragt werde.

 

Herr Buchwald antwortet, dass die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 an dieses Büro vergeben werde, da es auch den Ursprungsplan (B-Plan Nr. 74) erstellt habe. Die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) werde an dieses Büro vergeben, da dies von den politischen Gremien so gewollt sei.

 

Herr Böckenhauer fragt nach den Kosten für die Bauleitplanung, in der Sitzung am 05.03.2015 seien die Kosten für die Änderung des F-Planes mit 6.000,- € angegeben worden.

 

Herr Buchwald antwortet, dass heute ein Honorarangebot vom Büro „Stadtplanung Kompakt“ eingegangen sei, in dem sämtliche mit der Bauleitplanung zusammenhängende Kosten (also auch Gutachten) beziffert seien. Hierzu könne er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung konkretere Angaben machen.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass Aufträge an Stadtplaner und Gutachter erst dann erteilt werden könnten, wenn die Haushaltsdeckung gewährleistet sei.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0