Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Erhalt der Bäderbahn  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1312/15 Erhalt der Bäderbahn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Buchwald erinnert daran, dass im Raumordnungsverfahren beschlossen worden ist, alle Verkehrsarten (EPFV,EPNV und ESGV) auf einer Trasse zu führen und die vorhandene Trasse der Bäderbahn zwischen Bad Schwartau und Neustadt still zu legen

Herr Buchwald erinnert daran, dass im Raumordnungsverfahren beschlossen worden ist, alle Verkehrsarten (SPFV, SPNV und SGV) auf einer Trasse zu führen und die vorhandene Trasse der Bäderbahn zwischen Bad Schwartau und Neustadt still zu legen. Daraufhin haben der Kreis Ostholstein und die Industrie– und Handelskammer zu Lübeck das Büro HTC (Hanseatic Transport Consultancy) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die Chancen für einen möglichen Erhalt der Bäderbahn (so genannte 2 + 1 – Variante) auszuloten. Dieses Gutachten besteht aus 3 Teilen:

 

  1. Rahmenbedingungen und verkehrliche Entwicklung
  2. Bahnbetriebliches Grob-Konzept
  3. Eisenbahnrechtliche Aspekte

 

Herr Buchwald geht anschließend insbesondere auf das bahnbetriebliche Grob-Konzept ein, welches 4 Varianten für den Erhalt der Bäderbahn enthält. Er erläutert insges. folgende 8 Varianten, jeweils anhand eines Planes:

 

  1. Bestand
  2. ROV-Ergebnis
  3. „Optimierung“ der DB
  4. HTC-Variante 1
  5. HTC-Variante 2
  6. HTC-Variante 3
  7. HTC-Variante 4
  8. ROV Ergebnis + Erhalt der Bäderbahn

 

Anschließend erläutert Herr Buchwald die wichtigsten Aspekte für einen Vergleich der Varianten:

 

  • Anbindung Neustadt in Holstein nach Norden
  • Anbindung Neustadt in Holstein nach HL und HH
  • Anbindung Neustadt in Holstein an die Bäderorte
  • Keine Gefährdung des Stadtbahnhofes
  • Ermöglichung eines Binnenwasserrundweges
  • Geringe Kosten für die Stadt Neustadt in Holstein
  • Haltepunkt Neustadt in Holstein an der Fernbahntrasse
  • Zeitersparnis für Fahrten nach HL und HH

 

Die unterschiedliche Bedeutung / Gewichtung dieser Aspekte sowie deren Erfüllungsgrad bei den einzelnen Varianten hat Herr Buchwald in eine Matrix einfließen lassen, die eine Bewertung der Varianten ermöglicht. Herr Buchwald warnt jedoch davor, dieser Matrix eine zu große Bedeutung beizumessen, da das Ergebnis sehr stark  von den eingestellten Parametern und deren Gewichtung abhängig ist.

 

Die Kosten für den Korrespondenzbahnhof betragen nach Angaben der Firma HTC ca. 8 Mio. Euro, von denen die Bahn lediglich die Kosten für den Bahnsteig und die sonstigen Bahnanalagen übernimmt, nicht aber die Kosten für die verkehrliche Anbindung (Straßen, Parkplatz, Bushaltestelle, Buswendeplatz usw.).

 

Zur Einführung in die „Eisenbahnrechtlichen Aspekte“ stellt Herr Buchwald 3 Szenarien vor:

 

  1. endgültige und vollständige Aufgabe der Bäderbahnstrecke
  2. Bäderbahnstrecke bleibt für alle Verkehrsarten erhalten
  3. Bäderbahnstrecke bleibt nur für Nahverkehr (SPNV)

 

Für die endgültige und vollständige Aufgabe der Bäderbahnstrecke ist ein Stilllegungsverfahren gem. § 11AEG und ein Freistellungsverfahren gem. § 23AEG erforderlich. Sofern die Bäderbahnstrecke erhalten bleibt, dürfen auch alle Arten von Zügen (also auch Güterzüge) darauf fahren. Wenn man dies verhindern will, muss die Nutzung der Bäderbahn auf den Nahverkehr (SPNV) beschränkt werden. Dies ist entweder durch eine rechtliche Nutzungsbeschränkung (durch den Betreiber der Infrastruktur oder durch die Eisenbahnaufsicht) oder eine faktische Nutzungsbeschränkung (Herabstufung der zulässigen Achslast oder Nicht-Elektrifizierung der Bäderbahn) möglich. In dem Gutachten wird empfohlen, einen Betreiber für den Nahverkehr auf der Bädertrasse zu suchen.

 

Herr Kasten möchte wissen, ob das Büro HTC sich mit den Haltepunkten an der neuen Bahnstrecke beschäftigt hat, und ob die Nachfrage für eine Anbindung von Neustadt in Holstein nach Norden untersucht wurde.

Herr Buchwald antwortet, dass nach Aussage des Büros HTC im Raumordnungsbeschluss nicht festgelegt sei, welche der entfallenden Haltepunkte an der Neubautrasse ersetzt würden, dies habe erhebliche Auswirkungen auf die Kosten für die Gemeinden. Da es z.Zt. keine Verbindung von Neustadt in Holstein nach Norden gibt, liegen hierfür keine Fahrgastzahlen vor.

 

Herr Brodowski fragt, wie viele Personen die Anbindung Richtung Süden nutzen.

Herr Buchwald antwortet, dass diese Zahlen im HTC-Gutachten enthalten seien, sogar differenziert nach Werktagen und Wochenenden, so dass man zwischen Berufspendlern und Touristen unterscheiden könne.

 

Herr Holtfester fragt nach, ob es für die Bahn möglich wäre, das FFH-Gebiet zu passieren, wenn als Ausgleich dafür ein anderes FFH-Gebiet entlastet wird (bspw. das Binnenwasser).

Herr Buchwald antwortet, dass der Rückbau der Binnenwasser-Trasse möglicherweise bereits in die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich eingeflossen sei.

 

Herr Kasten begrüßt eine Variante, bei welcher der Bahndamm über das Binnenwasser entwidmet wird, da somit ein Rundwanderweg zu realisieren sei. Zudem erkundigt er sich, inwieweit der Bauausschuss mit seinem Entschluss an einer Entscheidung der Bahn mitwirken kann. Er appelliert, dass alle Bäder eine gemeinsame Variante anstreben sollen und dass dafür gemeinsame Absprachen notwendig seien.

Herr Buchwald antwortet, dass der Bauausschuss und sogar alle Bädergemeinden gemeinsam nur äußerst geringe Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen der Bahn haben. Es könne lediglich über den Kreis und das Land (LVS, Landes-Verkehrs-Service-Gesellschaft) versucht werden, die Bäderbahn mit einem anderen Betreiber zu erhalten.

 

Herr Dr. Böckenhauer erkundigt sich nach den Kosten, die bei der Optimierungstrasse der Bahn für Neustadt in Holstein anfallen würden. Außerdem möchte er wissen, welche Anbindungen bei dieser Variante bestehen und ob ein Korrespondenzbahnhof notwendig wäre.

Herr Buchwald antwortet, dass bei der Optimierungstrasse der Bahn kaum Kosten auf die Stadt zukämen, da auf den Korrespondenzbahnhof verzichtet werden könne. Die Anbindungen Richtung Süden wären ähnlich gut, diejenigen nach Norden ähnlich schlecht wie bisher.

 

Herr Dr. Böckenhauer spricht sich dafür aus, dass die Vorzugsvariante der Bahn von der Stadt Neustadt in Holstein unterstützt werden sollte, da alle bisherigen Anbindungen erhalten bleiben und diese Variante kostenneutral für die Stadt wäre. Pragmatisch betrachtet sei auf den Erhalt der Bäderbahn zu verzichten.

 

Herr Heckel ergänzt, dass dennoch für die Zukunft anzustreben sei, ein gemeinsames Konzept mit den Nachbargemeinden zusammen zu erarbeiten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Weber erkundigt sich, ob diese Aussage allgemeine Zustimmung findet.

 

Herr Vowe stimmt dem zu, da dies auch im Sinne der TALB und des Bädertourismus sei.

 

Herr Reichert stimmt zu und ergänzt, dass die Vernetzung der Bäder erhalten bleiben muss.

 

Herr Brodowski regt an, dass die Bürgermeisterin zusammen mit den Nachbar- und Bädergemeinden sowie dem Landrat eine gemeinsame Resolution verabschieden sollte.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Weber lässt über folgenden Beschluss abstimmen:

 

„Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass sich die Bürgermeisterin in Abstimmung mit den Nachbar- und Bädergemeinden, dem Landrat und der TALB über die unterschiedlichen Trassenvarianten berät, um zusammen ein gemeinsames Konzept bzw. eine gemeinsame Variante vor der Bahn vertreten zu können.“

 

Beschluss und Abstimmungsergebnis siehe am Ende dieses TOP.

 

Herr Vowe fragt Herrn Buchwald nach seiner Expertenmeinung bezüglich des weiteren Vorgehens.

Herr Buchwald erklärt, dass der Erhalt der Bäderbahn für die Stadt Neustadt in Holstein zwar wünschenswert, aber nicht von existenzieller Bedeutung sei, da eine gute Anbindung nach Lübeck und Hamburg auch bei der ROV-Trasse und der Optimierungstrasse der Bahn gewährleistet sei. Für die Bädergemeinden sei der Erhalt der Bäderbahn dagegen von großer Bedeutung; die Kosten für den Korrespondenzbahnhof müsse aber die Stadt Neustadt in Holstein tragen.

 

Herr Kasten fragt nach, wie hoch die Gefahr wäre, bei einem möglichen Neubau eines Korrespondenzbahnhofes den Stadtbahnhof zu verlieren.

Herr Buchwald antwortet, dass nach allen z.Zt. diskutierten Konzepten der Stadtbahnhof erhalten werde. Langfristig sei die Gefahr, dass dieser aufgegeben werde, bei Existenz des Korrespondenzbahnhofes aber größer, als wenn dieser nicht existieren würde.

 

Herr Metzker (Pelzerhaken) regt an, die Fahrgastzahlen für die Bäderbahnstrecke zu erheben. Diese seien ausschlaggebend für eine Entscheidung.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die vom Büro HTC ausgearbeitete Variante 1 zum Erhalt der Bäderbahn wird durch die Stadt Neustadt i.H.

a) unterstützt, da der Erhalt der Bäderbahn und die Verbindung nach / von Norden für die Stadt von großer Bedeutung sind.

b) nicht unterstützt, da für den Bau des neuen Haltepunktes erhebliche Kosten auf die Stadt zukommen würden, ein Erhalt der Bäderbahn auch ohne neuen Haltepunkt möglich ist und die Gefahr einer evtl. späteren Stilllegung des Stadtbahnhofes nicht auszuschließen ist.

Ein entsprechendes Votum soll an den Kreis Ostholstein gegeben werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass sich die Bürgermeisterin in Abstimmung mit den Nachbar- und Bädergemeinden, dem Landrat und der TALB über die unterschiedlichen Trassenvarianten berät, um zusammen ein gemeinsames Konzept bzw. eine gemeinsame Variante vor der Bahn vertreten zu können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8Ablehnung: 0Enthaltung: 1