Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.
30.01.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt. Der Entwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vorgelegt werden. Zeitlich bedingt muss die öffentliche Auslegung bereits vorher beginnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Frau Dr. Vöge verlässt die Sitzung um 21:27 Uhr.
25.02.2025 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.