Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Die von der Stadt Neustadt in Holstein erworbenen Geh- und Radwege sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) als beschränkt öffentliche Straße zu widmen.
Die Stadt Neustadt in Holstein als Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der Wege hat gemäß § 6 StrWG die Widmung zu verfügen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Wege „An den Gleisen“, „Alter Lübecker Landweg“ und die Verbindung Priesterkoppel – Alter Lübecker Landweg entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Lageplan An den Gleisen Lageplan Alter Lübecker Landweg und Verb. zur Priesterkoppel Entwurf der Widmungsverfügung
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