Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Kurz vom Büro Lärmkontor aus Hamburg stellt seinen Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Neustadt vor. Er erklärt: Die Relevanz des Themas Straßenlärm sei u.a. daran zu erkennen, dass dieser der Europäischen Umweltagentur zufolge inzwischen mehr Todesfälle in Europa verursache als durch Verkehrsunfälle zustande kämen. Daneben zählten u.a. auch Schlafstörungen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten zu den möglichen Folgen. Die Lärmaktionsplanung basiert auf den durch das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr. In Neustadt lägen im Verhältnis zur Stadtgröße erhebliche Belastetenzahlen vor, u.a. 300 bzw. 260 durch Verkehrslärm stark belastete Menschen tagsüber (LDENdB(A) über 70) bzw. nachts (LNightdB(A) über 60). Herr Kurz präsentiert die Auswertung der Lärmkennziffer für Neustadt in Holstein, eine für Hektareinheiten festgelegte Kenngröße zur Auswertung von Lärmbetroffenheiten. Wie in früheren Jahren fielen dabei gesundheitsgefährdende Schwerpunkte des Verkehrslärms im Bereich Eutiner Straße bis Rettiner Weg auf. Zu möglichen Lärmminderungsmaßnahmen erläutert er: Um die Lärmbelastung hörbar um 2-3 dB zu reduzieren, seien deutliche Maßnahmen, wie lärmreduzierender Asphalt, eine erhebliche Reduktion der Verkehrsmenge oder eine Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h notwendig. Wirksam sei auch ein nächtliches LKW-Fahrverbot. Dies seien mit Hinblick auf die früheren Lärmaktionspläne keine neuen Vorschläge, die Umsetzung müsse aber noch in Angriff genommen werden. Lärmminderungsmaßnahmen seien über die Hauptstraßen bzw. die L309 hinaus eine für die gesamte Stadt sinnvolle Maßnahme.
Diskussion: Herr Kurz bejaht Frau Weises Frage, ob es Beispiele für innerstädtische Landesstraßen mit Tempo 30 in Gemeinden gebe. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit werde im Allgemeinen von der Polizei befürwortet und sei im Ausland zum Teil bereits sehr verbreitet. Es werde auch in Deutschland immer einfacher eine Tempo 30-Regelung umzusetzen.
Diskutiert werden verschiedene Aspekte des Verkehrslärms wie Klappenauspuffanlagen, Lärm durch Motorräder sowie die laut Herrn Kurz durch ihre Reifengeräusche vergleichsweise lauten Elektroautos. Der Bürgermeister weist auf viele bereits umgesetzte Tempolimits in Neustadt in Holstein hin.
Frau Gieszas regt an den Lärmaktionsplan zuständigkeitshalber dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten (AfgA) vorzulegen. Frau Weise erklärt, dass die Hinweise des AfgAs vom 25.2.2025 mit aufgenommen würden.
Beschluss: Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt. Der Entwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vorgelegt werden. Zeitlich bedingt muss die öffentliche Auslegung bereits vorher beginnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Frau Dr. Vöge verlässt die Sitzung um 21:27 Uhr.
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