Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine verpflichtende Aufgabe der Gemeinden, die durch Bundesgesetzgebung (§§ 47d, 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt ist. Aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen, will das Land die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie konsequent durchsetzen. Das mit der Planung beauftragte Büro „Lärmkontor“ hat inzwischen die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein erarbeitet, der nunmehr in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt und erläutert werden soll. Die geschätzte Anzahl der durch Lärm belasteten Menschen im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 309 beträgt nach der Lärmkartierung des LLUR von 2022 für 24 Stunden 1720 Personen und für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) 1050 Personen. Gegenüber der letzten Lärmkartierung von 2012 mit 850 (24 Stunden) bzw. 470 (nachts) belasteten Menschen liegen diese deutlich höher. Die neueren Belastetenzahlen sind jedoch aufgrund der Änderung der Berechnungsmethode nicht mit den früheren vergleichbar und eine Veränderung der Lärmbelastung lässt sich daraus nicht ableiten. Erstmals wurde auch die Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten (1 Fall), starker Belästigung (334) und starker Schlafstörung (75) geschätzt. Die zugrundeliegende Lärmkartierung der Runde 4 der Umgebungslärmrichtlinie ist aus dem Jahr 2022 und berücksichtigt Verkehrszahlen aus dem vor-Corona-Jahr 2019.
Weiteres Vorgehen: Nach der Zustimmung durch den Bauausschuss wird der Entwurf vier Wochen zur Einsichtnahme durch die Bürgerinnen und Bürger im Bauamt ausgelegt. Daneben werden die TÖB beteiligt. Nach Eingang der Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan am 12.3.25 erneut dem PUBA sowie am 27.3.25 der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Beschlussvorschlag:Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Neustadt in Holstein Karte Straßenlärm 24 Stunden-Pegel L DEN in dB(A) Karte Straßenlärm L Night in dB(A)
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