Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3326/25  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungsrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:35 Umweltschutz, Park- und Grünanlagen Bearbeiter/-in: Abelmann, Sarah
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
30.01.2025 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses      

Sachverhalt:

Die Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine verpflichtende Aufgabe der Gemeinden, die durch Bundesgesetzgebung (§§ 47d, 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt ist.

Aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen, will das Land die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie konsequent durchsetzen.

Das mit der Planung beauftragte Büro „rmkontor“ hat inzwischen die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein erarbeitet, der nunmehr in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt und erläutert werden soll.

Die geschätzte Anzahl der durch Lärm belasteten Menschen im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 309 beträgt nach der Lärmkartierung des LLUR von 2022 für 24 Stunden 1720 Personen und für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) 1050 Personen. Gegenüber der letzten Lärmkartierung von 2012 mit 850 (24 Stunden) bzw. 470 (nachts) belasteten Menschen liegen diese deutlich höher. Die neueren Belastetenzahlen sind jedoch aufgrund der Änderung der Berechnungsmethode nicht mit den früheren vergleichbar und eine Veränderung der Lärmbelastung lässt sich daraus nicht ableiten.

Erstmals wurde auch die Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten (1 Fall), starker Belästigung (334) und starker Schlafstörung (75) geschätzt.

Die zugrundeliegende Lärmkartierung der Runde 4 der Umgebungslärmrichtlinie ist aus dem Jahr 2022 und berücksichtigt Verkehrszahlen aus dem vor-Corona-Jahr 2019.

 

Weiteres Vorgehen: Nach der Zustimmung durch den Bauausschuss wird der Entwurf vier Wochen zur Einsichtnahme durch diergerinnen und Bürger im Bauamt ausgelegt. Daneben werden die TÖB beteiligt. Nach Eingang der Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan am 12.3.25 erneut dem PUBA sowie am 27.3.25 der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.  


Beschlussvorschlag:

r den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtaufwand: 6783 €

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Neustadt in Holstein

Karte Straßenlärm 24 Stunden-Pegel L DEN in dB(A)

Karte Straßenlärm L Night in dB(A) 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AP Neustadt i.H. 4 2024-12-11 (1384 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (9109 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (9391 KB)